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BGH lehnt Haftung des Anschlussinhabers für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger ab!

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Abgemahnte Verbraucher können jetzt (zumindest etwas) aufatmen!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat laut einer heute veröffentlichten Pressemitteilung am 08.01.2013 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht (Az. I ZR 169/12, „Bear Share").

Im dortigen Fall hatte der beklagte Vater den Internetanschluss seinem 20-jährigen Stiefsohn zur Verfügung gestellt.

Nach Auffassung des BGH dürfe der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen und habe erst dann, wenn der Anschlussinhaber, z. B. aufgrund einer Abmahnung, Kenntnis über eine Rechtsverletzungen erhält entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Das Urteil wurde noch nicht veröffentlicht.


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