Bildung eines Betriebsrates - Ihr gutes Recht

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Rechtstipp vom 23.01.2012

Die Ereignisse um die Schlecker Pleite haben es gezeigt: Der Konsument reagiert auf schlechte Behandlung von Mitarbeitern. Da kauft man lieber woanders. Gut so! In unserer Kanzlei taucht immer wieder die Frage auf, ob und wie Betriebsräte zu gründen sind. Betriebsräte sind wichtig, zum Beispiel bei Einstellung und Zustimmung zur Kündigung.

Hier ein paar Tipps:

1. Wann können Sie einen Betriebsrat gründen?

Bei mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen. Dabei hängt die Größe des Betriebsrats von der Größe des Betriebes ab: Sind weniger als 20 wahlberüchtigte Mitarbeiter beschäftigt, besteht der Betriebsrat aus einem Kollegen bzw. einer Kollegin oder (ab 20 Wahlberüchtigten) mehreren Kolleginnen oder Kollegen. Ab 200 Beschäftigten muss die Betriebsleitung regelmäßig ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freistellen.

2. Muss ich Angst vor Repressalien haben? 

Nein. Der Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber vielleicht unangenehm - z. B, wenn er seinem Amt nachkommt und Entschlüsse des Arbeitgebers durch sein Mitbestimmungsrecht verhindert oder in Verhandlung eintreten möchte. Manche Mitarbeiter haben deshalb Angst vor einer Kündigung. Aber keine Sorge: Sollten Sie in den Betriebsrat gewählt werden, gilt für Sie ein besonderer Kündigungsschutz und ein Benachteiligungsverbot. Oft verbessert sich auch die Stimmung und damit die Leistung im Betrieb.

3.Problem der Betriebsratsfähigkeit 

Ganz wichtig: Viele Arbeitnehmer werden gekündigt, ohne dass der Rat angehört wird. Die Kündigung ist eigentlich nach § 102 BetrVG unwirksam, aber was, wenn Ihr Betriebsteil gar keinen Betriebsrat hat? Der Arbeitgeber sagt: Ich musste keinen fragen. Das stimmt! Sie werden auch bei einem großen Unternehmen nicht automatisch irgendeinem Betriebsrat zugeteilt. Das gilt zum Beispiel für viele Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten.

Was ist zu tun?
Erkundigen Sie Sich, ob Ihr Betriebsteil einen Rat hat, wenn nein, prüfen Sie ob der Betriebsteil wirtschaftlich eigenständig genug ist, um einen Rat zu gründen. Nehmen Sie Kontakt mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Stammunternehmens auf. Und bleiben Sie gut informiert. Wir beraten Sie gerne.


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