Bis zu 575 Euro monatlich steuerfrei: Ehrenamtliche Tätigkeit und geringfügige Beschäftigung

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Durch eine Gesetzesnovelle sind nunmehr rückwirkend zum 1.1.2007 ehrenamtliche nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige Einrichtungen und Sportvereine (z.B. Übungsleiter) bis zu einer Höhe von 175 Euro monatlich für die Arbeitnehmer in der Regel von den Steuern befreit. Zulässig ist daneben die Arbeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannte 400-Euro-Jobs) auch bei derselben Einrichtung. Der Arbeitgeber hat allerdings hierfür die pauschalen Steuern und Sozialversicherungen abzuführen.

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