BitPEX – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform BitPEX bietet über ihre Homepage im Internet unter der Domain bit-pex.io verschiedenste Handelsgeschäfte an. So könnten Anleger über die Handelsplattform BitPEX u. a. mit Währungspaaren (Forex) handeln. Auch der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) sowie der Handel mit Kryptowährungen wird angeboten.

Sieht man sich den Internetauftritt der Firma BitPEX genauer an, dann kann man Anlegern nur dringend dazu raten, von Anlagegeschäften über die Firma BitPEX Abstand zu nehmen. Beispielsweise bietet die Firma BitPEX bei einem sog. „Geschäftskonto“ mit einem Hebel von 1:300 einen Willkommensbonus von 30 % an.

Laut einem Beschluss der Europäischen Marktaufsichtsbehörde (ESMA), der im Jahre 2018 erging, sind Bonuszahlungen beim Handel mit Differenzkontrakten nicht erlaubt, da entsprechende Bonuszahlungen unerfahrene Anleger dazu verleiten, höheres Kapital für hochriskante Geschäfte zur Verfügung zu stellen, wenn ihnen die Anlagefirma, wie die Firma BitPEX, vermittelt, dass sie eigenes Kapital für die Anlagegeschäfte des Kunden zur Verfügung stellen würde.

Die Firma BitPEX wirbt zwar damit, dass es sich um ein großes und erfolgreiches Unternehmen handeln soll, wo dieses Unternehmen seinen Sitz haben soll oder eine Niederlassung betreibt, ist dem Internetauftritt jedoch nicht zu entnehmen.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma BitPEX und genaueren Daten zur Firma BitPEX fehlt.

Schließlich liegt auch keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Firma BitPEX vor, in Deutschland über die Handelsplattform bit-pex.io Finanzdienstleistungen anzubieten und Handelsgeschäfte für Anleger abzuwickeln. Die Firma BitPEX bietet ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Deshalb warnte die BaFin vor der Webseite bit-pex.io. Im Rahmen der entsprechenden Warnmitteilung stellte die BaFin auch fest, dass die BitPEX ohne Nennung einer Rechtsform auftritt und keine Angaben zu ihrem Geschäftssitz macht. Ein Impressum würde fehlen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform BitPEX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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