(Val) Das geplante BKA-Gesetz mit der Möglichkeit von Online-Untersuchungen zur Abwehr terroristischer Gefahren entspricht nach Ansicht von Verfassungs- und Staatsrechtlern der Verfassung. Dies wurde am 15.09.2008 in einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestages zum Entwurf des Gesetzes (BT-Drs. 16/9588) deutlich.
So ist der bayerische Verfassungsrechtler Dirk Heckmann der Auffassung, dass die Eingriffsbefugnisse zur Online-Durchsuchung, Telekommunikationsüberwachung und zum Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen "verfassungskonform ausgestaltet" seien. "Der Entwurf berücksichtigt die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die geforderten hohen Eingriffsschwellen wurden gesetzt", so Heckmann.
Der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy stellte fest, dass der Entwurf in den meisten Eingriffsermächtigungen nicht über dasjenige Maß hinausgehe, das für vergleichbare Fragen im Landesrecht und in anderen Bundesgesetzen schon jetzt zulässig wäre. Der Entwurf lasse auch keine Sicherheitsbelange in ungerechtfertigter Weise hinter der Freiheit zurücktreten, so der Sachverständige. Kritik übt Gusy allerdings am Schutz einzelner Berufsgruppen vor staatlicher Ausspähung. So bestehe der Schutz von Vertrauensbeziehungen der Presse zu ihren Informanten nur auf niedrigem Niveau.
Auch Markus Möstl vom Lehrstuhl für öffentliches Recht der Universität Bayreuth hält die Regelungen für die Online-Durchsuchungen für "einwandfrei". Die Formulierungen würden sich eng an die Wortwahl des Bundesverfassungsgerichts anlehnen. Der Bochumer Rechtswissenschaftler Ralf Poscher hält die im Gesetzentwurf vorgesehenen Modelle des Kernbereichsschutzes für mit der Verfassung vereinbar. Der Präsident des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke meint, dass die Online-Durchsuchung ein für die Verhinderung terroristischer Anschläge unverzichtbares Instrument sei.
Dagegen kritisiert der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha "problematische Parallelzuständigkeiten" von Bundes- und Landesbene. Das BKA sei bisher nur eine Art Zentralstelle mit unterstützender Funktion für die anderen Polizeibehörden gewesen. Jetzt werde es "durch die Zuweisung zahlreicher neuer Eingriffsbefugnisse zu einer Art deutschem FBI umgewandelt, das in Konkurrenz zu den Polizeien der Länder weit im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen agieren kann". Der Gesetzentwurf enthalte nicht nur terrorismusbezogene Eingriffsvoraussetzungen, sondern darüber hinaus auch allgemeine Gefahrenbegriffe als Eingriffsvoraussetzung. Mit solchen an allgemeine Gefahren anknüpfenden Eingriffsvoraussetzungen überschreite der Gesetzentwurf "die nur auf Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus begrenzte Gesetzgebungskompetenz des Bundes". Der Gesetzentwurf sei "insoweit verfassungswidrig", so Kutscha. Der Göttinger Staatsrechtler Christoph Möllers hält einige Regelungen im Hinblick auf das so genannte Seelsorgegeheimnis für problematisch.
Deutscher Bundestag, PM vom 15.09.2008
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