Blitzer auf der Fleher Brücke in Düsseldorf - Tempolimit rechtswidrig

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 30.10.2014 geurteilt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/ h auf der Fleher Brücke in Düsseldorf rechtswidrig ist.

Das Gericht begründete dies damit, dass die Stadt Düsseldorf die Schilder zunächst im Rahmen von Brückensanierungen aufgestellt hatte und nach Abschluss der Arbeiten schlicht dort hat stehen lassen.

Damit folgte das Verwaltungsgericht den Argumenten des Klägers, der war auf der Fleher Brücke zwischen Düsseldorf und Neuss mit 123 km/h geblitzt worden. Dafür setzte die Stadt Düsseldorf ein Bußgeld und einen Punkt fest.

Das Verwaltungsgericht hatte den Regierungspräsidenten und das NRW-Verkehrsministerium mehrfach aufgefordert, Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ergebe, warum die Geschwindigkeit aufgrund angeblichen Lärmschutzes auf 80 Kilometer begrenzt werden solle. Überraschenderwiese legte die Beklagtenseite nichts vor.

Ein Vertreter des Regierungspräsidenten räumte sodann auch insoweit Versäumnisse ein. Der Lärmschutz an der Fleher Brücke sei verbessert worden und danach hätte zunächst ein Gutachter prüfen müssen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmhöchstwerte überschritten werden oder nicht. Dieses Gutachten sei bisher jedoch nicht in Auftrag gegeben worden.

Das Verhalten der Bezirksregierung kann man wohl zu Recht als „abenteuerlich“ bezeichnen. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht nahm vor allem jedoch am Verhalten der Bußgeldstelle der Stadt Düsseldorf Anstoß, die nämlich trotz Kenntnis des laufenden Rechtsstreites vor dem Verwaltungsgericht munter weiter Bußgeldbescheide erlassen hatte. Hier zeigt sich, dass man bei der Stadt offenbar bis zur letzten Minute „abkassieren“ wollte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn die Bezirksregierung Berufung einlegt muss sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit der Sache befassen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat auch noch nicht entschieden, ob die Radarfallen abgedeckt werden, die Stadt Düsseldorf hat mitgeteilt, diese zunächst abgeschaltet zu haben.

Autofahrer die dort in den letzten Wochen geblitzt worden sind und noch Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen könnten, sollten dies dennoch in jedem Falle tun. Die Chancen stehen gut, dass diese aufgehoben werden.

Gerne beraten unsere im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht versierten Anwälte Sie hierzu.



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