Blogspot.com haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden erst ab Kenntnis

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Für die Urheberrechtsverletzungen seiner Mitglieder haftet der Diensteanbieter Blogspot.com erst ab Kenntnis.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt hat ein User des Anbieters Blogspot.com unerlaubt ein Foto veröffentlicht. Die Rechteinhaberin an dem Foto sah sich hierdurch in ihren Rechten verletzt und setzte Blogspot.com darüber in Kenntnis. Der Anbieter reagierte aber nicht.

Erst auf ein zweites Schreiben hin löschte Blogspot.com das Foto. Eine Unterlassungserklärung gab der Diensteanbieter nicht ab.

Das Landgericht Köln sprach der Klägerin einen Unterlassungsanspruch zu.

Grundsätzlich haftet Blogspot.com nach Ansicht des Gerichts erst ab Kenntnis für die Urheberrechtsverletzungen der Kunden, eine weitergehende Haftung wäre schlichtweg unzumutbar. Da Blogspot.com jedoch im vorliegenden Fall durch das erste Schreiben frühzeitig informiert wurde, greift die Haftungsprivilegierung nicht. (LG Köln, Urteil vom 28.12.10 - 28 O 402/10)


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