Rechtstipp vom 01.03.2012

Blutentnahme nach Alkoholfahrt

Das OLG München hat entschieden, dass eine Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
rechtswidrig ist und den Angeklagten in seinen Rechten verletzt. Gegen den Betroffenen
wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt ermittelt. Der ermittelnde Polizeibeamte hat über
eine Stunde hinweg nichts getan, um den Richter, der Notdienst hatte, zu erreichen, sondern telefonisch einfach die Blutentnahme vornehmen lassen.
 
Roland Tilch

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