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Bravo Hits 85 "Elaiza - Is It Right" - Abmahnung v. Kornmeier & Partner

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Seit einigen Tagen liegt hier eine Abmahnung von der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt vor. Die Kanzlei vertritt die Interessen der Musicstarter GmbH & Co. KG. Der Vorwurf der Abmahnung liegt in der öffentlichen Zugänglichmachung des Musikstücks „Elaiza – Is It Right“ über eine Internettauschbörse. Der Musiktitel ist Bestandteil des Chartsamplers „Bravo Hits Vol. 85“.

Wie wir es aus Abmahnungen anderer Kanzleien kennen, werden von dem Abgemahnten die kurzfristige Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Ersatz von Aufwendungen und letztlich Schadensersatz gefordert. In der hier vorliegenden Abmahnung wird der Mandant aufgefordert, einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 299,99 zu zahlen.

Was tun?

Es gibt keinen pauschalen Fahrplan, nach welchem man nach dem Erhalt einer Abmahnung verfahren sollte. Wichtig ist, auf jeden die gesetzten Fristen einzuhalten.

In diversen Internetforen wird nach wie vor behauptet, überhaupt nicht auf die Abmahnung zu reagieren, sei der Königsweg. Hiervon raten wir dringend ab. Die Gefahr und das Kostenrisiko einer Unterlassungsklage sind relativ hoch. Sofern Sie sich als Anschlussinhaber nichts haben zuschulden kommen lassen, stehen Ihnen ohnehin alle Verteidigungsmöglichkeiten des Prozessrechts zur Verfügung.

Praxistipp:

  • Lassen Sie die Abmahnung von einem fachkundigen Rechtsanwalt zunächst auf ihre Wirksamkeit hin prüfen.
  • Lassen Sie sich beraten, ob Sie überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet sind.
  • Lassen Sie sich weiter beraten, ob und ggf. in welcher Höhe Sie Aufwendungs- oder Schadensersatz schulden.

Das Ergebnis der genannten Prüfungen ist von dem tatsächlichen Sachverhalt abhängig. Hierbei kommt der Verantwortung des Inhabers des Internetanschlusses, über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll, eine übergeordnete Bedeutung zu. So trifft denjenigen, der die Rechtsverletzung ermöglicht hat, weil er beispielsweise sein WLAN nicht passwortgeschützt hat, in der Regel die sog. Störerhaftung. Derjenige Anschlussinhaber, der die Rechtsverletzung weder selbst begangen hat noch sie aufgrund einer Pflichtverletzung ermöglicht hat, schuldet nach den aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung weder die Abgabe einer Unterlassungserklärung noch die Zahlung irgendwelcher Beträge.

Wie Ihr persönlicher Fall zu bewerten ist, erkläre ich Ihnen gerne in einem kostenlosen Telefongespräch. Ich informiere Sie selbstverständlich auch über die Kosten meiner Vertretung, welche in aller Regel aus einem fairen Pauschalhonorar bestehen.

Rufen Sie rechtzeitig in der Kanzlei an, um die gesetzten Fristen einhalten zu können. Ich vertrete Sie bundesweit.

Ihre Kanzlei Brehm


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