Rechtstipp vom 10.04.2012

Brotboxen in Backshops sind nicht unsicher – der EuGH zur Lebensmittelhygiene

Der Landeshauptmann von Wien hat versucht, einigen österreichischen Franchisenehmern die Nutzung der in Deutschland mittlerweile allseits bekannten Selbstbedienungsboxen für Brötchen und andere Backwaren zu untersagen. Er war der Meinung, dass diese nicht europäischen Hygienerichtlinien entsprechen, weil man trotz bereitliegender Zange die Lebensmittel mit den Händen heraus- und gegebenenfalls auch wieder hineinlegen könnte, und weil außerdem die Möglichkeit bestehe, dass die Backwaren von Kunden angehustet und angeniest würden.

Es wäre notwendig sicherzustellen, dass Backwaren ausschließlich mit der Zange entnommen werden könnten und keine Möglichkeit des Wiederhineinlegens und des Anniesens oder Anhustens bestünde.

Die Angelegenheit wurde letztendlich dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt und hat deshalb auch für deutsche Franchisenehmer Bedeutung.

Der EuGH entschied, dass darauf ankomme, inwieweit in dem jeweiligen Backshop insgesamt darauf geachtet werde, dass die beschriebenen Gefahren minimiert würden. Dies könne nicht nur durch „sichere" Boxen, sondern auch durch entsprechende Aufsicht und durch eindeutige Hinweisschilder geschehen.

Jedenfalls aber erteilte der EuGH dem heutzutage üblichen aber aussichtslosen Ruf nach absoluter Sicherheit eine Absage.

EuGH, C-382/10, Urteil vom 06.10.2011


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