Buchbinder-Datenskandal – was tun?

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Der Buchbinder-Datenskandal geht durch die Presse: Persönliche Daten von wahrscheinlich 2,5 Millionen Kunden der Autovermietung Buchbinder lagen völlig ungeschützt im Netz. Aktuell ist noch nicht geklärt, wie lange die Daten online waren. Aufgrund des Umstands, dass diese möglicherweise mit einem Datenumzug online verfügbar wurden, muss von mehreren Wochen ausgegangen werden. Nähere Informationen sind noch nicht bekannt. 

Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur Mieter betroffen sind, die ihre Fahrzeuge direkt bei Buchbinder orderten, sondern wohl auch Kunden von Vergleichsportalen und Vermittlungsdiensten. Es geht aber noch weiter, wenn Sie in einen Unfall mit einem Pkw verwickelt waren, der von Buchbinder stammt, auch dann können Ihre Daten betroffen sein. Nach noch unbestätigten Informationen sollen die Daten bis 2003 zurückgehen.

Welche Daten sind im Buchbinder-Datenskandal betroffen?

Noch ist nicht bekannt, welche personenbezogene Daten betroffen sind. Aus (teilweise) geschwärzten Veröffentlichungen und durch Berichte der Presse muss aber davon ausgegangen werden, dass Namen, Adressen, Telefonnummer, E-Mail-Adressen aber sogar Passwörter vorgehalten wurden es gibt auch Anhaltspunkte dafür, dass auch Kategorien besonderer personenbezogener Daten betroffen sind. Bei Heise heißt es:

„Laut den Analysen von c't und Zeit sind über neun Millionen Mietverträge von 2003 bis heute betroffen. Neben den Mietern sind auch die Fahrer mit Namen, Adresse, Geburtsdatum, Führerscheinnummer und -Ausstellungsdatum aufgeführt. Viele haben zudem Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen angegeben. Kreditkartennummern fanden sich nicht in der Datenbank, wohl aber Zahlungsinformationen und Bankverbindungen auf PDF-Scans von Rechnungen.“

Was sollten Betroffene tun?

Wer in den letzten 17 Jahren einen Pkw bei Buchbinder gemietet hat, über ein Vergleichsportal oder Vermittlungsdienst gemietet hat oder in einen Unfall mit einem entsprechenden Pkw verwickelt war, sollte entweder im eigenen Namen seine Auskunftsansprüche geltend machen oder sich anwaltlich vertreten lassen, um seine Auskunftsansprüche geltend zu machen. Nur so kann ermittelt werden, ob jemand betroffen ist und wenn ja, welche Daten öffentlich vorgehalten wurden.

Warum ist das wichtig?

Durch die Vielzahl an Daten, die öffentlich zugänglich wurden, ist noch auf Jahre mit Phishing-Attacken zu rechnen. Solche lassen sich verhindern, wenn der Betroffene weiß, worauf er achten muss und diese gegebenenfalls schon im Vorfeld im Keim ersticken kann.

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld im Buchbinder-Datenskandal?

Ausgehend von der Auskunft können wir als Anwaltskanzlei eine Einschätzung abgeben, ob – und wenn ja, in welcher Höhe – ein Schmerzensgeld möglich ist. Nach unserer Einschätzung sollte sich ein Schmerzensgeld aber nicht unter 800,00 EUR bewegen. Näheres erörtern wir gern im Einzelgespräch.

Wie hoch ist das Kostenrisiko?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese im Zweifel das Risiko – das ist ja der Sinn der Rechtsschutzversicherung. Betroffenen oder Personen, die meinen, betroffen zu sein, raten wir in jedem Fall, sich anwaltlich vertreten zu lassen. 

Die Anwälte von Dr. Wachs Rechtsanwälte haben bereits forensische Erfahrung damit, Schmerzensgeld bei Datenschutzverstößen einzuklagen. Gern unterstützen wir Sie.

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, raten wir dringend, einen Anwalt zu kontaktieren. Lassen Sie sich individuell beraten. Im ersten Schritt geht es darum, Ihren Auskunftsanspruch durchzusetzen.

Was würden Dr. Wachs Rechtsanwälte unternehmen?

Wenn Sie uns im Buchbinder-Datenskandal beauftragen, würden wir zunächst Ihre Auskunftsansprüche geltend machen und danach Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche prüfen. Diese würden zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden. Nur wenn keine zufriedenstellende Lösung möglich ist, würden wir – nach Rücksprache – die Ansprüche im Buchbinder-Datenskandal gerichtlich geltend machen.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.dr-wachs.de/blog/2020/01/23/datenschutzverstoss-bei-buchbinder-was-koennen-betroffene-tun

Rufen Sie uns an: Für eine kurze kostenlose fernmündliche Beratung stehen ihnen Dr. Wachs Rechtsanwälte bereit. 


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