Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT e.V.) im Insolvenzantragsverfahren

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Mit Beschluss vom 26. März 2015 hat das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT e.V.) angeordnet. Der Berliner Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff wurde zum vorläufigen Verwalter bestellt (Az. 36b IN 1350/15).

Laut Aussage des Insolvenzverwalters über den Ermittlungsstand hatte der BDT e.V. bei mehreren Stiftungen die Aufgabe eines sogenannten Stiftungsträgers übernommen, hauptsächlich aber als Träger der „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ (BWF-Stiftung). Diese hatte Gold „als gewinnbringende Alternative zu Fonds oder Sparbuch“ angepriesen und Vertragslaufzeiten von zwei bis acht Jahren beworben, nach deren Ablauf die Kunden einen garantierten, erheblich über dem Kaufpreis liegenden Rückkaufpreis erhalten sollten. Das Gold wollte BWF für die Kunden verwahren.

Die Finanzaufsicht BaFin geht davon aus, dass rund 6 500 Anleger bei der BWF-Stiftung Gold im Wert von 48 Millionen Euro gekauft haben. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters soll der BDT e.V. allein als Träger der BWF-Stiftung insgesamt ca. 60 Mio. EUR Anlegergelder für den Erwerb von Gold eingesammelt haben.

Es ist zu befürchten, dass ein Großteil der investierten Gelder verloren ist. Für Anleger bedeutet die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens zunächst, dass diese ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter Form- und Fristgerecht zur Tabelle anmelden müssen. Weiterhin sollten betroffene Anleger darüber nachdenken, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen oder gegen Vermittler geltend zu machen. Schadensersatzansprüche sind denkbar, wenn die Anleger nicht über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken informiert wurden. Hierzu zählt auch das Risiko des Totalverlusts. Sollte sich der von Ermittlungsbehörden verfolgte Verdacht des Betruges bestätigen, empfehlen wir Anlegern erst recht, die Geltendmachung von Ansprüchen überprüfen zu lassen.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das obige Thema stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.


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