(Val) Die umstrittene Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (16/5100) ist am 23.10.2007 im Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalition gebilligt worden.
Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wird nach monatelangen Verhandlungen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt. Deutschland hätten möglicherweise hohe Strafzahlungen gedroht, wenn das Urteil nicht bis Ende Oktober umgesetzt worden wäre. Die SPD betonte dabei, dass es Ziel des Verfahrens gewesen sei, "das EuGH-Urteil abzustellen". Gleichzeitig verwies sie darauf, dass weitere Fragen des Naturschutzes erst im Rahmen der Erstellung des neuen Umweltgesetzbuches (UGB) geregelt werden sollen. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte zur praktischen Umsetzung, dass man sich in der Koalition in einem Änderungsantrag darauf verständigt habe, auf den so genannten Projektbegriff zu verzichten.
Dieser war lange Zeit umstritten gewesen. Zu dem Vorwurf, dass durch die Novelle der Artenschutz beeinträchtigt werde, erklärte der SPD-Vertreter, dass "national geschützte Arten nicht geschwächt" worden seien. Auch dieses Thema werde bei der Erarbeitung des UGB erneut erörtert. Auch die FDP betonte, dass sie "optimalen Artenschutz" wolle, aber "wir trauen den Ländern mehr zu", sagte ihre Vertreterin mit Hinweis auf ihren Änderungsantrag, der eine stärkere Länderkompetenz vorsah. Nach Auffassung der Linken wird das neue Bundesnaturschutzgesetz auch weiterhin dem EuGH-Urteil nicht gerecht. Hinsichtlich des Artenschutzes erklärten sie, dass die Bundesregierung damit "Arten erster und zweiter Klasse" schaffe. Bündnis 90/Die Grünen sehen in der Novelle sogar eine Verschlechterung des geltenden Naturschutzrechtes. Die Fraktion kritisiert neben dem mangelnden Artenschutz auch den Wegfall des Projektbegriffs. Damit seien "jedes Mal die Behörden vor Ort gefragt", sagte deren Vertreterin, und man müsse mit "unbestimmten Rechtsbegriffen" arbeiten.
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