Bundesverfassungsgericht: Keine Beitragspflicht für Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28.09.2010 (1 BvR 1660/08) festgestellt, dass die Beitragserhebung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner auf die Auszahlung einer Kapitalleistung der ursprünglich betrieblich abgeschlossenen (Direkt-) Lebensversicherung verfassungswidrig ist.

Dies gilt für die Fälle, in denen zunächst der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer war und nachfolgend der Arbeitnehmer sowohl den Vertrag als Versicherungsnehmer als auch die Beitragszahlung weiter übernommen hat. Eine anderslautende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wurde aufgehoben. Betroffene Rentner können bei ihrer Krankenkasse gemäß § 44 SGB X die Erstattung der gezahlt Beitragsanteile verlangen.


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