Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 28. Oktober 2008 über die Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten (Wahlcomputern") der Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2 bei der Bundestagswahl 2005 (16. Deutscher Bundestag) in verschiedenen Wahlbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wenden.
Die bei der Wahl eingesetzten Wahlgeräte bestehen aus einem Tastenfeld, über das eine Abbildung des Stimmzettels gelegt ist, und einem kleinen LCD-Bildschirm, der dem Wählenden eine Überprüfung seiner Eingaben ermöglicht. Auf einer fest integrierten Elektronikeinheit ist das Programm gespeichert, das den generellen Ablauf des elektronischen Wahlvorgangs steuert. Die von den Wählenden abgegebenen Stimmen werden in einem Speichermodul, das über einen elektronischen Speicher verfügt, abgelegt und am Ende des Wahltages elektronisch ausgewertet. Anschließend werden die auf diese Weise ermittelten Zahlen für die Erst- und Zweistimmen vom Wahlvorstand abgelesen und in die Wahlniederschrift eingetrage
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