Bundesweite Strafverteidigung bei: Telefonüberwachungen - Hausdurchsuchung

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Wann darf mein Telefon überhaupt abgehört werden?

Dann, wenn ein Richter, in Ausnahmefällen auch die Staatsanwaltschaft, dies anordnet. Die Staatsanwaltschaft darf eine Telefonüberwachung nur dann anordnen, wenn „Gefahr in Verzug" ist. Das Abhören von Telefonen stellt bei bestimmten Voraussetzungen also eine Ausnahme zu Artikel 10 Grundgesetz, des Grundrechtes auf Post- und Fernmelde- Geheimnisses, dar.

Sollen Sie nicht sicher sein, ob letztendlich nicht doch Ihr Telefon überwacht wird, dann reden Sie, wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, bitte nicht über die Tat am Telefon. Wir werden über eine Tat nur in den vertraulichen Räumen meiner Kanzlei sprechen.

Wie häufig sind Telefonüberwachungen („TÜ")?

Die Anzahl der Telefonüberwachungen sind im Jahre 2004 erneut gestiegen. Telekommunikationsunternehmen meldeten der RegTP ca. 30.000 Anordnungen zur Telefonüberwachung. 2003 waren es noch rund 25.000 Anordnungen zur Telefonüberwachung.

Als Strafverteidiger beobachte ich mit Sorge, dass immer häufiger Telefonüberwachungen bei dem leisesten Verdacht einer schweren Straftat durch die Gerichte angeordnet werden. Der Lauschangriff ist ein erheblicher Eingriff in die Rechte eines Bürgers.

Wie läuft eine Telefonüberwachung in der Praxis ab?

Zunächst besteht ein Verdacht gegen Sie, dass Sie Täter bzw. Teilnehmer einer der unten aufgeführten Straftaten sind. Regelmäßig beantragt die Polizei sodann bei Gericht eine Telefonüberwachungsmaßnahme.

Telekommunikationsverbindungsdaten werden durch Telekommunikationsdienstleister auf Anfrage an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Das sind Angaben über die Kennungen, sämtliche Rufnummern, die Sim-Karten Nummer und der Standort des Telefonats.

Ihre Telefonate werden sodann überwacht und aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen der Gespräche/SMS landen automatisch auf dem Computer des zuständigen Kommissariats und werden durch die Beamten nach dem Prinzip der Erheblichkeit für Ihren Fall schriftlich festgehalten. Die „TKÜ" stellt sodann ein wichtiges Beweismittel im Strafverfahren dar.

Bei welchen Taten darf mein Telefon abgehört werden?

Täter oder Teilnehmer, welche einer der folgenden Straftaten verdächtig sind, dürfen telefonisch überwacht werden (Einzelheiten entnehmen Sie bitte 100a StPO):

  • Schweren sexuellen Missbrauch von Kindern/sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge,
  • Verbreitung pornografischer Schriften,
  • Mord, Totschlag, Völkermord,
  • Straftat gegen die persönliche Freiheit, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt,
  • Bandendiebstahl, schweren Bandendiebstahl,
  • Raub oder eine räuberische Erpressung, Erpressung,
  • gewerbsmäßige Hehlerei, eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei,
  • Geldwäsche, eine Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte,
  • Gemeingefährliche Straftaten (z. B. Brandstiftung u. a.),
  • Verstöße gegen das BtMG,
  • Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz/Asylverfahrensgesetz,
  • Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit,
  • Straftaten gegen die Landesverteidigung, öffentliche Ordnung,
  • ohne Soldat zu sein, Anstiftung oder Beihilfe zur Fahnenflucht oder Anstiftung zum Ungehorsam,
  • Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der drei Mächte,
  • eine Geld- oder Wertpapierfälschung.

Wie merke ich, ob mein Telefon überwacht wird?

Es gehört mittlerweile einem Mythos an, dass man, wenn einer Telefonüberwachung ausgesetzt ist, dies akustisch mitbekommen kann. Ein „klicken", ein „Widerhall", oder ähnliche Störgeräusche stellen jedenfalls kein probates Mittel dar, um sicherzustellen, ob das Telefon bzw. Handy abgehört wird.

Vielmehr sollten Sie, wenn Sie schwere Straftaten begehen, immer davon ausgehen, dass schon längst, manchmal schon bevor Sie überhaupt damit rechnen, eine Telefonüberwachung geschaltet wurde. Auch das Wechseln der Sim-Karte und somit die Rufnummer wird kaum dazu führen, dass eine Überwachung somit endet.

Was ist ein IMSI-Catcher?

Mit einem solchen „Fänger" können Sie den Standort von Handys ermitteln, um damit einen Täter zu fassen. Diese rechtlich höchst umstrittene Technik, wird immer häufiger durch die Ermittlungsbehörden eingesetzt. Dabei geht es nicht mehr allein um das eigentliche Abhören, schon die Auswertung der bei den Providern gespeicherten Daten werden für Ermittlungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft genutzt.

Internet Telefonie: Eine sichere Alternative zu telefonieren?

Das EU-Parlament hat am im Dezember 2005 der umstrittenen Richtlinie zur Speicherung von Verbindungsdaten zugestimmt.

Zwischen 6 und 24 Monate müssen Telefonie- und Internetprovider nun flächendeckend Verbindungsdaten der einzelnen User speichern. Welche Nummer wann angerufen wurde, welche IP man ansurfte und an welche Mailadresse man geschrieben hat. Diese Information kann demnach die Polizei, insbesondere bei der Internettelefonie, gegen Sie verwenden. Das Internet bietet demnach keinen Schutz und keine Alternative für kriminelle Kontaktaufnahmen.

Louis & Michaelis: Kanzlei für Strafrecht in Essen: Untersuchungshaft/Haft: Wir beraten, vertreten und verteidigen Personen, die sich derzeit in Haft bzw. Untersuchungshaft befinden. Wir suchen den Inhaftierten in der JVA umgehend auf und besprechen das weitere Vorgehen mit diesem. Wir zeigen die Verteidigung des Inhaftierten an, überprüfen die Akten und den Haftbefehl.

Wir beantragen einen Haftprüfungstermin und stellen die nötigen Anträge, z. B.: Haftverschonung, 2/3 Entlassung, Verlegung in den offenen Vollzug, Pflichtverteidiger, Besuchserlaubnis usw.. Wir kümmern uns um alles: Sie bekommen sogar eine Besuchserlaubnis, wenn Sie dies wünschen. Ein Dienstleistung, die unschlagbar ist.

Wann muss man damit rechnen, in Untersuchungshaft zu kommen?

Sie müssen einer Tat dringend tatverdächtig sein und es muss ein Haftgrund bestehen. Meist handelt es sich dabei um: Verstöße gegen das BtMG, Raub, Vergewaltigung, Betrug, Mord, Totschlag oder ähnliche Delikte.

Dringend tatverdächtig ist man dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter einer Straftat ist. Haftgründe sind: eine schwere Straftat, Flucht, Sich-Verborgen-Halten und Verdunklungsgefahr.

Familienmitglieder können Einzelbesuchserlaubnisse bekommen. Telefongespräche werden jedoch nur im Einzelfall genehmigt. Sie (oder Ihre Familie) sollten umgehend einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wenn Sie in Untersuchungshaft kommen sollten.

Rufen Sie mich unter 0201 - 310 460 - 0 an, um umgehend eine Besuchserlaubnis für die JVA beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Wenige Stunden später kann ich dann den Betroffenen im Gefängnis besuchen und beraten.

Wie lange darf eine Untersuchungshaft denn angeordnet werden?

In der Regel können Sie bis sechs Monate, wenn der Haftbefehl nicht schon davor außer Kraft gesetzt wird, in Untersuchungshaft festgehalten werden.

Sollten die Voraussetzungen (s.o.) nicht mehr vorliegen oder eine Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme bestehen, dann wird der Haftbefehl aufgehoben und Sie kommen frei. Bei umfangreichen und schwierigen Ermittlungen können Sie jedoch über die sechs Monate hinaus festgehalten werden.

Wie kann ich (oder mein Verteidiger sich) gegen die Untersuchungshaft zur Wehr setzen?

Untersuchungshaft setzt voraus, dass ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde. Dieser erlässt der Haftrichter, welchem Sie nach Ihrer Festnahme durch die Polizei zugeführt werden.

Durch die Haftprüfung, welche ich beantrage, wird der Haftbefehl geprüft. Sollte der Haftrichter diesen jedoch nicht aufheben, dann kann gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Haftbeschwerde eingelegt werden. Genau hier hilft Ihnen meine Erfahrung. Sollten Sie länger als drei Monate in Untersuchungshaft sein und von einer Haftbeschwerde bzw. Haftprüfung keinen Gebrauch gemacht haben, wird automatisch eine Haftprüfung eingeleitet. Den Haftprüfungsantrag begründe ich schriftlich und werde Sie zu dem Haftprüfungstermin begleiten.

Zu Einzelheiten der Haftprüfung wenden Sie sich an mich. Ich beantrage grundsätzlich sofort eine Haftprüfung bei Übernahme des Mandats, um nicht wertvolle Zeit zu verschenken. In einigen Fällen kann ich erwirken, dass Sie wieder aus der Haft entlassen werden.

Dringender Tatverdacht als Haftgrund:

Sie müssen der Tat „dringend verdächtig" sein. Selbstredend ist das Auslegungssache und wird durch mich durch Hinzuziehung der Ermittlungsakte überprüft. Ich prüfe, also, ob eine „erhebliche", „große" oder „hohe" Wahrscheinlichkeit besteht, dass Sie der Täter sind. Entscheidend ist hier der aktuelle Ermittlungsstand. Natürlich kann der Strafverteidiger die bisherigen Ermittlungen gegen Ihre Person in Frage stellen und dem Haftbefehl seine Grundlage entziehen. Der Tatverdacht muss sich nämlich auf bestimmte Tatsachen stützen. Bloße Vermutungen der Ermittlungsbehörden reichen in keinem Fall aus.

Haftgrund der Flucht:

Fast formelhaft wird dieser Haftgrund bei Ausländern bejaht. Es lassen sich immer familiäre Beziehungen ins Heimatland (z. B. Polen, Russland, Albanien, Rumänien usw.) zurückverfolgen, welche den Ermittlungsbehörden eine Rechtfertigung der Annahme liefert, dass Sie sich absetzen werden, um einer Bestrafung zu umgehen.

Haftprüfungen werden nämlich oft mit dem Argument abgelehnt, dass Sie sich bei der zu erwartenden hohen Bestrafung (z. B. eine Freiheitsstrafe, welche nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann) potentiell ins Ausland absetzen könnten. Die Ergebnisse, welche ich in Strafverfahren regelmäßig erziele, zeigen genau das Gegenteil. Durch eine geschickte Verteidigung kann oft noch einer Bewährungsstrafe erwirkt werden, bzw. eine Freiheitsstrafe, welche sodann mit einem Stellungsbefehl in einem örtlichen offenen Vollzug vollzogen werden kann.

In diesem Zusammenhang zeige ich immer Ihre meist engen Bindungen zu Ihrer Frau, Ihren Kindern, Freunden und Bekannten in Deutschland. Möglicherweise haben Sie auch einen festen Beruf, welchen Sie ausüben. Die Straferwartung kann, wie die vorbezeichneten Ausführungen zeigen, ebenfalls geringer sein, als zunächst angenommen.

Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob und wo jemand in Untersuchungshaft ist?

Sollten Sie (z. B. als Familienangehöriger) ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie sich bei der örtlichen Polizei danach erkundigen. Bringen Sie hierzu bitte Ihre Ausweispapiere mit. Selbstverständlich kann ich diese Recherche auch für Sie übernehmen.

Wenden Sie sich direkt an die JVA. Adressen der JVA Essen und NRW finden Sie hier:

Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen: http://www.justiz.nrw.de/AL/justizbehoerden/justizvollzug/index.html

Justizvollzugsanstalt in Essen: JVA Essen: http://www.jva-essen.nrw.de/, Krawehlstr. 59, 45127 Essen, Tel:  0201 - 7246 - 0 Fax: 0201 - 7246 - 415

Bei welchen Delikten wird oft Untersuchungshaft angeordnet?

Betrug, Bedrohung, Verstoß gegen das BtMG BtM, Raub, Vergewaltigung, Mord, Totschlag, Räuberischer Diebstahl, Gewaltdelikte.

Lassen Sie sich durch Louis ♦ Michaelis umfassend beraten und vertreten: Bundesweite Strafverteidigung.

Rechtsanwalt Clemens Louis wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen in der Abteilung für Wirtschaftskriminalität ausgebildet. Schwerpunkte im nationalen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht sind der Baustein für Ihre optimale Verteidigung im Strafverfahren und im Ermittlungsverfahren.

Frau Rechtsanwältin Heike Michaelis wurde unter anderem bei der Kriminalpolizei Offenbach am Main und der Staatsanwaltschaft Essen ausgebildet.

Zusammen bieten wir Ihnen einen Synergieeffekt, welcher Ihrem Problem gerecht wird. Strafverteidigung und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand.

Vorab dürfen wir Ihnen Auszüge aus unseren Erfahrungen bieten. Wir vertreten Mandanten vor dem Amtsgericht, dem Schöffengericht und dem Landgericht Essen, Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Krefeld, Unna, Hagen, Kleve, Oberhausen, Mülheim, Münster, Mülheim, Gelsenkirchen u. a.. Auf Anfrage werden wir selbstverständlich an anderen Amts- und Landgerichten, bundesweit und als Pflichtverteidiger tätig. Wir legen Wert auf Genauigkeit, auf Auswertung Ihrer Akten und auf eine dienstleistungsorientierte Betreuung Ihrer Person. Besuchen Sie unsere Kanzlei oder lassen Sie sich telefonisch bzw. per E-Mail beraten.

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