Der Umbau eines ehemaligen Bunkers in der Bochumer Innenstadt in ein Café und ein privates Bildungsinstitut mit Tiefgarage darf weitergehen. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat einen gegen die Baugenehmigung gerichteten Eilantrag abgelehnt. Weder das Bauvorhaben noch die Zufahrten zur zugehörigen Tiefgarage mit 23 Stellplätzen, verletzten Rechte der Nachbarn, so das Gericht. Das genehmigte Bildungsinstitut füge sich in die maßgebliche Umgebung ein und stelle sich insbesondere gegenüber den Nachbarn nicht als rücksichtslos dar.
Das VG stellte hinsichtlich der Tiefgarage darauf ab, dass 20 der dortigen Stellplätze dem Bildungsinstitut und dem Café zugeordnet sind und eine Nutzung dieser Stellplätze aufgrund der genehmigten Nutzungszeiten des Instituts und des Cafés nur tagsüber erfolge. Aus einer im Genehmigungsverfahren erstellten Lärmstudie ergebe sich keine unzumutbare Belastung der Umgebung, die im Übrigen auch durch den allgemeinen Verkehrslärm im Bereich des Springerplatzes geprägt sei.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21.09.2011, 5 L 697/11
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