Bußgeldbescheid - soll man sich dagegen wehren? PoliScanspeed, Laserpistole, Radarmeßgeräte...

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Strafrecht
Rechtstipp vom 07.03.2011

Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

ein Problem, das jeden Teilnehmer im Straßenverkehr betreffen kann - die unliebsame Bekanntschaft mit einem Geschwindigkeitsmessgerät.

Ob es sich nun um ein Gerät des Typs PoliScanspeed, Leivtex XV2, den Einseitensensor ES 3.0, eine Lichtschrankenmessung nach LS 4.0, die Piezo-Kabelgeschwindigkeitsmeßgeräte TraffiStar/Traffiphot, das Radargerät Multanova oder Traffipax Speedophot, das Laser-Pistolen System Laser/Riegel, Provida Videoüberwachungssysteme oder sonstige vergleichbare Geschwindigkeitsmesssysteme handeln mag:

All diese Geräte werden von Polizeibeamten oder kommunalen Meßbeamten genutzt, um Ihre Geschwindigkeit zu dokumentieren und ggfs. ein Bußgeldverfahren gegen Sie einzuleiten.

Wussten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer einer Verkehrsrechtsschutzversicherung kostenlos (bis auf ggfs. Selbstbeteiligung und sonstige Bedingungen im Rechtsschutzversicherungsvertrag) mithilfe eines Anwalts gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können?

Oftmals ist das Vorgehen sogar dringendst angeraten, da die Messsysteme oftmals fragliche Ergebnisse liefern, die mithilfe eines Sachverständigen nachgewiesen werden können und so zur Einstellung des Verfahrens gegen Sie als Betroffenen führen können.

Das Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid allein dient nicht nur um Fehlerquellen auszuschließen, vielmals ist es Intention drohende Punkte noch nicht rechtskräftig werden zu lassen, um „alte” Punkte bzw. Einträge im Verkehrszentralregister über die Überliegefrist zu „retten”, so dass unter Umständen durch das Hinauszögern einige der alten Punkte „wegfallen” können.

Wenn dies nicht möglich ist, so besteht nichtsdestotrotz die Möglichkeit ein unumgängliches Fahrverbot solange hinauszuzögern, bis es dem Betroffenen möglich ist, dieses Anzutreten. (Aussetzung des Verfahrens, Rücknahme des Rechtsmittels, Antritt der 4-Monats-Frist)

Die Kunst der Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren besteht darin, eine Kombination aus Mitteln und Möglichkeiten zu finden, das optimale Ergebnis für den Mandanten als Betroffenen zu erreichen.

Bitte zögern Sie nicht rechtskundige Hilfe aus dem Bereich Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht in Anspruch zu nehmen! (Bitte beachten Sie die kurze Rechtsmittelfrist bei Verkehrsbußgeldsachen)

Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg

Michael Bauer

Rechtsanwalt


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