CANNABIS ist nicht eintragungsfähig

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Die Bezeichnung CANNABIS ist nicht eintragungsfähig, entschied das Europäische Gericht. Dabei soll die Marke gerade nicht für das Rauschmittel Cannabis eingetragen werden, sondern für Bier und andere alkoholische Getränke. Dies ist nach Ansicht des Gerichts nicht möglich, weil CANNABIS als beschreibender Sinngehalt verstanden werden wird und nicht als Herkunftshinweis. CANNABIS wird regelmäßig mit der Hanfpflanze und einem Suchtmittel in Verbindung gebracht. Daneben ist Hanf in geringen Konzentrationen in vielen Lebensmitteln vertreten. Das Gericht betont auch die Präsenz der Bezeichnung CANNABIS in den Medien, so dass dem Verkehr dieser Begriff sehr wohl bekannt ist. Der Durchschnittsverbraucher wird in CANNABIS eine Beschreibung des Inhaltsstoffes der Getränke erkennen und diesen Begriff auch als Beschreibung der Inhaltsstoffe wahrnehmen. CANNABIS ist damit nicht eintragungsfähig. (EuG, Urteil vom 19.11.2009 - Az. T-234/06)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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