Cannabis-Legalisierung ab dem 01.04.2024 / Straferlass und Registerlöschung?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wichtige Informationen zur Cannabis-Legalisierung ab dem 01.04.2024 in Deutschland!

Liebe Leserinnen und Leser,

ab dem 1. April 2024 tritt in Deutschland eine Teillegalisierung von Cannabis in Kraft, die einige bedeutende Veränderungen im Umgang mit Cannabis-Produkten mit sich bringt. 

Hier sind die wesentlichen Neuerungen im Überblick, die Sie unbedingt beachten sollten:

Was ist für Privatpersonen nun erlaubt?

Ab einem Alter von 18 Jahren ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mitzuführen. Auch der private Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen in der eigenen Wohnung ist nun gestattet. 

Ist der Verkauf an Dritte gestattet?

Die Cannabis-Legalisierung gestattet den Verkauf an Dritte nicht!

Wie kann Cannabis dann erworben werden?

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen sog. "Cannabis Social Clubs" (Anbauvereinigungen) legal Pflanzen anbauen und ihre Produkte anbieten.

Jedes Mitglied eines solchen "Clubs" kann täglich bis zu 25 Gramm erhalten, jedoch nicht mehr als 50 Gramm pro Monat.

Junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren können monatlich bis zu 30 Gramm Cannabis erwerben, wobei der THC-Gehalt maximal 10 % betragen darf.

Fertige Cannabis-Produkte wie Joints können jedoch nicht erworben werden. Sog. "Coffee Shops", wie sie aus den Niederlanden bekannt sind, wird es hier nicht geben.

Cannabis ist also ausschließlich über eine Mitgliedschaft in einem Club erhältlich, der durch Mitgliedsbeiträge finanziert wird.

Welche Bedenken äußern Experten?

Experten betonen, dass die Legalisierung den Jugendschutz nicht stärken würde. Vielmehr könnte sich der Schwarzmarkt weiter verstärken und gezielt Minderjährige ansprechen.

Die Entwicklung bleibt abzuwarten!

Anträge auf Cannabis-Amnestie: Lohnt es sich?

Personen, die wegen älterer Verurteilungen für den Besitz, Erwerb oder Anbau von Cannabis verurteilt wurden, könnten von den neuen Regelungen profitieren.

Wenn Ihre Verurteilung unter die neuen Regelungen fällt und ab dem 01. April 2024 straffrei wäre, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen, um Ihren Eintrag im Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister löschen zu lassen.

Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. Es lohnt sich!

Foto(s): Canva

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema