Carpe Diem – Zeit für die Erstellung der Notfallmappe

  • 3 Minuten Lesezeit

Ich erlaube mir, an meinen Rechtstipp zum Thema „Notfallordner“ aus dem Januar 2018 zu erinnern. Ich bitte Sie, mich nicht falsch zu verstehen, ich nehme die aktuelle Pandemie durchaus ernst, aber die nächsten Wochen des erforderlichen Zurückziehens ins Private, werden der ideale Zeitpunkt sein, sich um den Nachlass zu kümmern. Zeit, um sich auch mit den weniger angenehmen Dinge zu beschäftigen, die wir gerne vor uns herschieben.  

Als Ordner genügt ein einfacher Pappordner in den Sie nun 10 Register einfügen sollten, womit sich der Ordner aus dem Jahr 2018 um 2 Kapitel erweitert hat.

Was gehört in einen Notfallordner?

  • Im ersten Register geben Sie den Hinweis, in welcher Zeitung eine Todesanzeige veröffentlicht werden soll und wenn Sie mögen, entwerfen Sie auch einen Text.
  • Für die zweite Rubrik fertigen Sie eine Liste mit Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort derjenigen, die eine Benachrichtigung über Ihren Tod erhalten sollen, ggf. verbunden mit dem Hinweis, ob diese noch zu einem Leichenschmaus einzuladen sind. Wenn Sie perfekt sein wollen, beschriften Sie schon Umschläge mit obigen Daten.
  • In der dritten Rubrik geben Sie Weisungen für Ihre Begräbnis. Welches Bestattungsunternehmen bevorzugen Sie? Wünschen Sie eine Sarg- oder eine Urnenbestattung? Auf welchem Friedhof soll die Bestattung erfolgen? Wünschen Sie es üppig oder eher kostenschonend?
  • In die 4. Rubrik heften Sie einen detaillierten Lebenslauf ab. Sie erleichtern damit dem Pfarrer aber auch den Angehörigen, die Trauerrede aussagekräftig zu gestalten.
  • In die 5. Rubrik gehört das Testament. Hier legen Sie genau fest, wer was bekommen soll. Treffen Sie zweifelsfreie Anordnungen, setzen Sie Vermächtnisse auf, regeln Sie Vorkaufsrechte für bestimmte Nachlassgegenstände. Je mehr Sie geregelt haben und je eindeutiger Sie dies tun, umso weniger Streit kann nachher bei der Erbauseinandersetzung auftreten. Was, Sie haben das Testament noch nicht aufgesetzt? Dann aber jetzt!
  • In der 6. Rubrik findet sich eine Vollmacht (für den Todesfall) für Ihre Konten und Depots. Regeln Sie hier, was mit dem Bargeld und/oder Depot geschehen soll. Um Ihr liquides Vermögen einfacher gemäß Ihren Anweisungen verteilen zu können, sind Ihre Erben mit einer Bankvollmacht besser bedient, da das Testament bei Banken oft zu hohem bürokratischen Aufwand führen kann.
  • In der 7. Rubrik finden sich Kopien relevanter Versicherungen. Erstens danken es Ihnen Ihre Erben, hierzu umfänglich informiert zu sein und es wird das Versäumen von Meldefristen vermieden, die oft in Tagen bemessen ist.
  • Bestimmt haben auch Sie eine große Menge an digitalen Dokumenten und Geräten, die mit den unterschiedlichsten (hoffentlich!) Passwörtern gesichert sind. Listen Sie alle Benutzernamen und Passwörter auf. Wie das gehen kann, lesen Sie in meinem Rechtstipp „Digitaler Nachlass“ vom Dezember 2017
  • In der 9. Rubrik können Sie persönliche Briefe und Botschaften unterbringen. Falls Sie Einzelnen oder der Allgemeinheit noch bestimmte Weisheiten mit auf den Weg bringen möchten, ist hier der richtige Platz
  • Last but not least nun zur 10. Rubrik. In den Rubriken zuvor wurde nur die Regelung für den Todesfall angesprochen. Was aber, wenn Sie altersbedingt oder infolge eines Unfalls Ihre Dinge nicht mehr selbständig regeln können? Für diesen Fall gibt es die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Diese sollten in der letzten Rubrik untergebracht werden, dann haben Sie für alle Eventualitäten vorgesorgt.

Den Ordner besorgen Sie, beim Inhalt bin ich Ihnen gerne mit juristischem Rat und Tat behilflich.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme auch online über:

Skype: live:hans-peter.rien_1


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien

Beiträge zum Thema