CFB Fonds 162 – Rotter Rechtsanwälte macht Ansprüche gegen Commerzbank AG geltend

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Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte macht gegen die Commerzbank AG Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend. 

Hintergrund ist die Anlageentscheidung eines von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertretenen Anlegers, der aufgrund einer Empfehlung durch seinen Berater bei der Rechtsvorgängerin der Commerzbank AG, der Dresdner Bank AG, eine Beteiligung in Höhe von USD 100.000 an der NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „Gabriel Schulte" KG (CFB Fonds 162) zeichnete. 

Nach Auffassung der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte wurde der betroffene Anleger insbesondere nicht über die speziellen Risiken des Fonds aufgeklärt. Dazu gehörte, dass die eingesetzte Schiffsklasse, ein Vollcontainerschiff der sog. Panamax-Klasse, durch den zum Zeitpunkt der Empfehlung gegen Ende des Jahres 2007 bereits bekannten Ausbau des Panamakanals in Zukunft erhebliche Probleme bei der Vercharterung haben würde. Die Pläne für den Ausbau des Panamakanals sind seit dem Jahr 2006 bekannt; der bis 2015 geplante Ausbau führt dazu, dass dann wesentlich größere Schiffe als die MS „Gabriel Schulte“ den Panamakanal befahren können und so eine Charter dieses Schiffes unattraktiv wird. 

Auch unterließ die damalige Dresdner Bank AG den Hinweis, dass und in welcher Höhe sie Provisionen für die Vermittlung des Schiffsfonds erhielt. 

Betroffene Anleger sollten daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen könnten. 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0, jochem@rrlaw.de) 

Über Rotter Rechtsanwälte

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht“, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.


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