China erhält Internationales Privatrecht

Rechtsgebiete: Internationales Recht, Zivilrecht
Rechtstipp vom 06.12.2010

Am 28.10.2010 wurde das neue „Gesetz zur Anwendung des Rechts auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung" (internationales Privatrecht), erlassen, was am 01.04.2011 in Kraft treten wird. Das neue IPR-Gesetz wurde im Rahmen der Schaffung eines umfassenden neuen Zivilgesetzbuches entwickelt. Das neue Zivilrecht soll nach und nach auf moderne rechtliche Grundlagen stellen werden. Bislang erlassen und in Kraft getretene Bestandteile des Zivilgesetzbuches sind neben dem jetzt erlassenen Gesetz das Vertragsgesetz aus dem Jahre 1999, das Sachenrechtsgesetz aus 2007 und das Deliktgesetz aus 2010.

Das IPR bildet von 2011 an die rechtliche Grundlage in Bezug auf das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.  Die gegenwärtige Fassung des internationalen Privatrechts der VR China ist dabei weniger umfassend als der Modellentwurf aus dem Jahr 2000. Das neue Gesetz regelt die Bereiche Sachenrecht, Schuldrecht (inklusive Deliktrecht), Schutz des geistiges Eigentums, sowie Familien- und Erbrecht. Anders als das Modellgesetz regelt das IPR-Gesetz keine Fragen wie die der internationalen Zuständigkeit, oder die Vollstreckbarkeit von ausländischen Entscheidungen.

Die tatsächlichen Rechtsgrundlagen für grenzüberschreitende Sachverhalte bildeten bisher die § 126 Vertragsgesetz, die Artikel 142 bis 150 der Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts, die Ansichten des Obersten Volksgerichts zu Fragen der Anwendung der Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts der VR China aus (Jahr 1988),  sowie die Regelungen hinsichtlich der Fragen betreffend die Gesetzesanwendung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten mit Auslandsbezug des Obersten Volksgerichts (23.7.2007).

Dr. Daniel Albrecht

Rechtsanwalt in Frankfurt a. M. und Düsseldorf

www.da-legal.com


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Rechtstipp-Autor
Rechtsanwalt Dr. jur. Daniel Albrecht