Clerical Medical - Was wurde in den BGH-Klagen verhandelt?
Am 11. Juli 2012 fanden mehrere Verfahren bzgl. der Schadensersatzpflicht von Clerical Medical Investment Ltd. (abgekürzt CMI) statt (AZ BGH IV ZR 164/11; IV ZR 122/11; IV ZR 151/11; IV ZR 268/10; IV ZR 271/10).
Die Klagen verfolgten in erster Linie Schadensersatzansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit Abschlüssen von kreditfinanzierten Lebensversicherungsverträgen Clerical Medicals des Produkttyps „Wealthmaster Noble" aus den Jahren 2001 und 2002. Basis waren dort insbesondere die Anlagemodelle EuroPlan und Individualrente. Darüber hinaus machten einige Kläger geltend, dass Clerical Medical verpflichtet werden sollte, die versprochenen und in den Policen genannten Auszahlungen unabhängig vom Vertragswert leisten zu müssen.
Wie hat der BGH entschieden?
Der BGH erkennt sowohl Schadensersatzansprüche gegen den britischen Lebensversicherer CMI aus eigener Pflichtverletzung als auch die Leistungsverpflichtung aus den Verträgen an. Ebenso stellte er fest, dass die Sache nicht entscheidungsreif sei, da das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen zum geltend gemachten Schadensersatzanspruch und gegebenenfalls zum Leistungsanspruch zu treffen habe. Diese Fälle sind nun zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Berufungsgerichte zurückverwiesen worden. Der BGH sieht es in seinen Urteilen als erwiesen an, dass die CMI aus ihren Versicherungen grundsätzlich die ursprünglich versprochenen Auszahlungen aus dem Vertrag an die Kunden leisten muss, unabhängig vom ermittelten Wert der Versicherung.
Welche Pflichtverletzungen werden Clerical Medical vorgeworfen?
Laut den BGH-Urteilen waren die zur Verfügung gestellten Musterberechnungen mit prognostizierten 8,5 % Renditeangaben viel zu optimistisch berechnet, vor allem da Clerical Medical bei Erstellung der Musterberechnung intern nicht mehr als 6 % als realistisch angesehen hat und dies als Hinweis auch auf den Musterberechnungen zu finden ist. Des Weiteren habe der Lebensversicherer CMI nicht darüber informiert, dass im Glättungsverfahren (dem sogenannten „smoothing") nach eigenem Ermessen darüber entschieden wurde, wie die tatsächlich erzielten Renditen verwendet wurden. Clerical Medical konnte somit Gewinne aus den Anlagen ebenfalls zur Deckung anderer Policen aus anderweitigen Pools verwenden. Ein großer Nachteil für den einzelnen Anleger, auf den hätte hingewiesen werden müssen.
Haben die BGH Urteile grundsätzliche Bedeutung?
Ja. Zunächst stellt der BGH klar, dass Clerical Medical für eigene Pflichtverletzungen zu haften hat. Daneben kann der Anleger Erfüllung seiner Versprechungen geltend machen. Dabei sind grundsätzlich die beim Abschluss getätigten Aussagen der Vermittler Clerical Medical zuzurechnen. Dies gilt insbesondere für die bereits erwähnte verwendete Musterberechnung und etwa die Frage, wie Auszahlungen vereinbart wurden.
Was bedeutet dies für Anleger? Was bedeutet diese Entscheidung für mich und meinen Fall? Weitere Antworten dazu lesen Sie hier: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/cmi/clerical_bgh.html.
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