Fondsanlegerin erhält über 35.000 Euro plus Zinsen als Schadensersatz zugesprochen
Mit Urteil des Landgerichts Verden vom 17. November 2011 (Az. 4 O 123/11) wurde die Commerzbank AG verpflichtet, einer Fondsanlegerin ihren gesamten Schaden zu ersetzen, der durch die Falschberatung über die Geldanlage in den Immobilienfonds Degi International entstanden ist. Die Gerichtsentscheidung wurde von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstritten, die die Anlegerin in dem Verfahren vertritt.
Commerzbank AG muss Schadensregulierung durchführen
Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt und sieht es als erwiesen an, dass der Berater die Kunden über die Fondsanlage falsch beraten hat. Die Commerzbank AG hat daher den Schaden vollumfänglich zu regulieren. Dies erklärt der Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Sommerberg LLP.
Fonds Degi International darf nicht als „sicher“ verkauft werden
Die Klägerin und ihr Ehemann waren Kunden bei der Allianz. Im Jahr 2008 erhielten sie einen Kapitalbetrag von über 35.000 Euro aus einer frei gewordenen Lebensversicherung. Dieses Geld wollten sie nun erneut anlegen, wobei sie sich eine unbedingt sichere Geldanlage zur Altersvorsorge wünschten. Der Berater von der Allianz empfahl dann den Immobilienfonds Degi International als sichere Sache und verschwieg, dass tatsächlich das Risiko eines Wertverlustes besteht. Aufgrund einer erklärten Haftungsübernahme hat die Commerzbank AG für diese Falschberatung einzustehen.
Falschberatung erwiesen
Nachdem das Bankhaus den Schaden nicht freiwillig regulieren wollte, hat die Kanzlei Sommerberg LLP den Regressanspruch für die klagende Beratungskundin aus eigenem Recht und für ihren Ehemann aus abgetretenem Recht gerichtlich geltend gemacht. Das Landgericht Verden hat jetzt antragsgemäß die Commerzbank AG wegen erwiesener Falschberatung verurteilt. Neben dem eingesetzten Kapital von mehr als 35.000 Euro erhält die Klägerin im Gegenzug für die Übertragung der Fondsanteile auch den Zinsschaden ersetzt.
Allianzberater unfähig zur Beratung!
Das Gericht ist unserer Argumentation vollständig gefolgt, kommentiert Rechtsanwalt Diler das verbraucherfreundliche Urteil. Der Berater hätte den Immobilienfonds nicht empfehlen dürfen, weil der Degi International entgegen der Zielsetzung der betroffenen Beratungskunden tatsächlich keine sichere Geldanlage ist. Hier kann es nämlich sogar zu großen Verlusten kommen, die aber gerade vermieden werden sollten.
Nach Einschätzung des Landgerichts Verden hätten sich die Unsicherheit und die Risiken des Degi International dem Anlageberater aufdrängen müssen.
Allerdings stellte sich in der Beweisaufnahme heraus, dass der Berater unfähig war, über den Immobilienfonds richtig zu beraten. Nach seiner eigenen Zeugenaussage war der Berater offenbar blindlings einer allgemeinen Empfehlung der Allianz Lebensversicherung AG gefolgt, wonach diese ihren Vermittlern ohne hinreichende Informationen den Fonds im Rahmen von „Schulungen“ als das angebliche „non plus ultra“ empfohlen hat. Der Berater räumte außerdem ein, das er selbst „gar nicht richtig verstanden habe, wie so ein Immobilienfonds richtig funktioniert.“ Der Berater hat also trotz seiner Ahnungslosigkeit den in Wahrheit riskanten Fonds als angeblich wertstabile Anlageform verkauft.
Kommentar des Gerichts: „Dass eine Beratung durch einen Anlageberater, der selbst über keinerlei Kenntnis verfügt, nur unzureichend sein kann, dürfte keinem ernsthaften Zweifel unterliegen.“
Kontakt: Kanzlei für Kapitalanleger Sommerberg LLP, Ansprechpartner Herr Diler, Beratungstelefon 0421 / 80 950 352
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