Corona-Pleitewelle rollt an – so bereiten Sie sich vor

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Im vergangenen Jahr hat man die Insolvenz vieler Unternehmen hinausgezögert – und dadurch sogenannte Zombie-Unternehmen geschaffen: Firmen, die sich zwar als lebensfähig präsentieren, aber wirtschaftlich quasi tot sind. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, was Arbeitnehmer solcher Unternehmen tun können, um sich vor den Nachteilen einer Pleitewelle zu schützen.

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber Unternehmen Corona-bedingt einen Aufschub gewährt für die Insolvenzanmeldung. Hinzu kommt das Insolvenz- und Sanierungsgesetz von Anfang 2021; es erlaubt Unternehmen, Sanierungsversuche der Insolvenzanmeldung vorzuziehen. Diese Maßnahmen werden viele Insolvenzen wohl nur hinauszögern, meine Prognose: spätestens bis zum Herbst 2021, wenn es wahrscheinlich geballt zu Insolvenzen kommen wird.

Gleichzeitig befinden wir uns in einer Art Gründerzeit: Die Anzahl der Unternehmensgründungen ist aktuell übermäßig groß. Nicht wenige Unternehmen profitieren von der Corona-Situation, oder werden von ihr wenigstens nicht in die Tiefe gezogen. Tesla und Amazon boomen – und stellen neue Mitarbeiter ein.

Was kann man Arbeitnehmern raten, die bei scheintoten Unternehmen arbeiten? 

Als Erstes sollte man herausfinden, ob der eigene Arbeitgeber möglicherweise in diese Kategorie fällt: ob ihn lediglich die neuen Insolvenzregeln am Markt halten, und eine zukünftige Insolvenz absehbar ist.

Ist man im Einzelhandel tätig, der online nicht oder nur schwach aufgestellt ist, in der internationalen Reisebranche, oder bei einem Arbeitgeber, bei dem Arbeitsplätze einer Digitalisierung und Technisierung zum Opfer fallen, wie beispielsweise in der Finanzbranche, dann sollte man es sich gut überlegen, ob man die Zeit bis zur Pleitewelle aussitzt.

Mein Rat: Suchen Sie sich in dieser Lage möglichst früh einen anderen Arbeitsplatz, bei einem Arbeitgeber, der sich für die Pandemie und danach gut aufgestellt hat. Kaum etwas ist ungünstiger, als mitten in einer Pleitewelle den Job zu verlieren und mit vielen anderen Arbeitssuchenden auf den Arbeitsmarkt zu drängen. Dem sollte man zuvorkommen.

Deshalb: Versuchen Sie gegebenenfalls jetzt, aus Ihrem Arbeitsverhältnis herauszukommen – günstigenfalls gegen Zahlung einer möglichst hohen Abfindung. Holen Sie sich dafür am besten den Rat eines Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht, dem man regelmäßig auch die Abfindungsverhandlungen überlassen sollte.

Diese Vorgehensweise ist zwar nicht ohne Risiko: Man kann im neuen Job anfangs leicht die Kündigung bekommen, man gibt alte Gewohnheiten auf, kommt in neue Strukturen, in denen man vielleicht erst einmal aneckt.

Wer bei einem Arbeitgeber tätig ist, dem es vor Corona schon schlecht ging, riskiert aus meiner Sicht noch mehr, wenn er jetzt dort bleibt: Eine Kündigung wegen Insolvenz oder wirtschaftlicher Schwäche ist in dem Fall aus meiner Sicht wesentlich wahrscheinlicher; deutlich geringer sind dann auch die Chancen auf eine hohe Abfindung!

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Suchen Sie Rat wegen eines Aufhebungsvertrages? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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