Rechtstipp vom 29.06.2012

CS Euroreal-Anleger erhalten erste Ausschüttung im Juli 2012

Anleger des CS Euroreal werden am 03.07.2012 eine Ausschüttung in Höhe von 4,28 € je Anteilsschein erhalten. Zukünftig sollen in halbjährlichen Abständen weitere Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Die endgültige Abwicklung des CS Euroreal wird bis in das Jahr 2017 andauern. Derzeit gehen die meisten Marktteilnehmer davon aus, dass die Summe der Ausschüttungen bei weitem nicht den von den Anlegern ursprünglich investierten Betrag erreichen wird. Hierfür spricht der derzeit an der Börse gehandelte Kurs von ca. 38,00 €.

Wir raten den Anlegern dazu, nach Prüfung ihrer Ansprüche durch einen Rechtsanwalt eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht einzureichen. Anleger müssen in den sauren Apfel beißen und zunächst die Kosten des Verfahrens verauslagen. Nach Abschluss des Verfahrens sind diese Kosten dann jedoch von der unterlegenen Partei zu tragen.

Anleger, die trotz der hohen Erfolgsaussichten einer Klage ihre Ansprüche nicht gerichtlich durchsetzen möchten, haben zwei weitere Alternativen. Sie können zum einen ihre CS Euroreal-Inhaberanteile über die Börse verkaufen. Zu beachten ist, dass an vielen Börsen nur sehr geringe Stückzahlen des Fonds gehandelt werden. Aus diesem Grund müssen Anleger damit rechnen, dass ihre Verkaufsaufträge nur mit Verzögerung ausgeführt werden. Auch können die geringen Umsätze dazu führen, dass der Verkauf der CS Euroreal-Inhaberanteile weit unterhalb des derzeitigen Kursniveaus erfolgt. Um dies zu vermeiden, sollten Anleger, die sich für einen Verkauf entscheiden, zumindest ein Kurslimit setzen. Unterhalb dieses Kurses werden die Anteile dann nicht verkauft.

Ferner haben Anteilseigner die Möglichkeit, die Anteile bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 2017 zu halten. Aus dem Verkauf der Immobilien werden halbjährlich Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Summe dieser Ausschüttungen weit unter dem ursprünglich investierten Betrag liegt. Diese Einschätzung äußert sich bereits in dem stark gefallenen Börsenkurs der CS Euroreal-Anteile. Zudem haben die Anleger den Nachteil, dass sie erst im Jahr 2017 einen vollständigen Überblick über die Höhe des Schadens erhalten werden. Zu diesem Zeitpunkt werden zumindest die allermeisten Schadensersatzansprüche verjährt sein. Anleger, die sich dafür entscheiden, die Anteile bis zur endgültigen Abwicklung im Jahr 2017 zu halten, haben zudem den Nachteil, dass sie für den gesamten Zeitraum der Kapitalanlage keine Verzinsung erhalten werden.

Aus wirtschaftlicher Sicht erscheint es am sinnvollsten, eine Schadensersatzklage gegen die vermittelnde Bank einzureichen. Nur so werden Anleger den investierten vollständig zurückerhalten können. Da sich mit dem SEB ImmoInvest und dem CS Euroreal derzeit die beiden größten offenen Immobilienfonds auf dem deutschen Markt mit einem Volumen von jeweils ca. 6 Mrd. € in der Abwicklung befinden, wird es schwer fallen, die Großimmobilien zu marktgerechten Preisen zu verkaufen.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage bei Einreichung der entsprechenden Unterlagen und informieren Sie über mögliche Kosten eines Klageverfahrens.

Dr. Knetsch & Partner GbR

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Rechtsanwalt Alfred M. Knetsch


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