Die Krise des CS Euroreal der Credit Suisse setzt sich fort. Betroffene Anleger befürchten den Verlust eines sogar größeren Teils ihres eingesetzten Kapitals. Der Immobilienfonds verweigert schon seit über einem Jahr den Anlegern die Auszahlung ihres Kapitalanteils.
Jetzt erreicht eine weitere Hiobsbotschaft die betroffenen Sparer: Anstelle der für 19. Mai 2011 angekündigten Wiedereröffnung bleibt der Fonds auch zukünftig geschlossen. Grund: Der CS Euroreal hat nicht genügend Liquidität, um die vielen Auszahlungsforderungen der Anleger bedienen zu können.
Die betroffenen Anleger erhalten während der Dauer der Auszahlungssperre ihren Kapitalanteil aus dem Fonds nicht zurück. Tausende Bankkunden können also nicht mehr, wie eigentlich vorgesehen, über ihre investierten Mittel verfügen. Wie es künftig weitergeht, ist unklar. Schon mehrfach wurden Fondsschließungen bei Immobilienfonds verlängert. Schon mehrfach erhielten Anleger von Immobilienfonds die Nachricht, dass sie ihre Fondsanteile nur mit großem Verlust verkaufen können.
Viele private Fondssparer haben den CS Euroreal auf Empfehlung ihrer Bankberater erworben. „Betroffene Anleger haben uns geschildert, dass ihnen der Fonds als sichere Geldanlage verkauft worden ist. Oft hieß es sogar, der Fonds CS Euroreal sei eine Alternative zum Festgeld und als Anleger könne man jederzeit auf sein eingesetztes Geld zugreifen. Von Verlustrisiken oder einer Auszahlungssperre war hingegen nicht die Rede." Dies schildert Verbraucheranwalt Thomas Diler, der sich für die Rechte geschädigter Anleger einsetzt.
Tatsächlich bestehen bei einer Geldanlage in Investmentfonds Verlustrisiken. Der Immobilienfonds P2 Value Invest hat beispielsweise innerhalb eines Zeitraums von nur ca. zwei Jahren rund die Hälfte des Anlegerkapitals vernichtet und muss mittlerweile abgewickelt werden, weil das Fondsmanagement die Liquiditätsprobleme nicht lösen konnte. Viele Anleger sind nicht dazu bereit, solche Risiken hinzunehmen. Oft geht es um die Ersparnisse für die Altersvorsorge.
Was können Anleger tun? Geschädigten-Vertreter Schadensregulierung prüfen
Dazu Geschädigten-Anwalt Diler: „Wir empfehlen eine fachkundige individuelle Prüfung der Handlungsmöglichkeiten. Denn es kommt auf die Umständen des jeweiligen Einzelfalls an, ob Anleger eine Schadensregulierung anmelden können."
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fondssparer eine Schadensregulierung beanspruchen. Ein guter Ansatzpunkt für die Rückabwicklungsforderung des Fondskaufs kann etwa gegeben sein, wenn die Bank den zu beratenden Kunden nicht über die Provisionen aufklärt, die die Bank für den Vertrieb der CS Euroreal-Fondsanteile erhält. Der Kunde muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genau über die Provisionen aufgeklärt werden, damit er beurteilen kann, ob die Bank ihm den Fonds möglicherweise deswegen verkauft, um selbst möglichst viel daran zu verdienen. Unterbleibt die Aufklärung, macht sich die Bank schadensersatzpflichtig und muss den Fondskauf rückabwickeln. „Viele von uns betreute Anleger wurden von ihrer beratenden Bank nicht oder nicht richtig über die Provisionen aufgeklärt. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Geltendmachung der Schadensregulierung", so der Geschädigten-Vertreter Diler.
Die Kanzlei für Kapitalanleger Sommerberg LLP bietet privaten Fondssparern ab sofort eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung und Informationen zu Handlungsmöglichkeiten an.
Beratungstelefon 0421 - 80 950 352 (deutschlandweit)
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