Rechtstipp vom 18.06.2012

CS Euroreal: Sind Anleger in der Abwicklung „gefangen“? – Interessengemeinschaft für Anleger

Die Abwicklung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal hat gerade begonnen. Das Management des CS Euroreal veräußert die Immobilien des Fonds. Die Erlöse aus diesen werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe dieser Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich Fondsimmobilien veräußert werden können. Müssen die Anleger des CS Euroreal nach der Auflösung im Mai 2012 und während der jetzt folgenden Abwicklung nun Jahre auf ihr Geld warten? Nicht zwangsläufig. Es gibt Alternativen zur Auflösung.

Interessengemeinschaft und Klagen auf Schadensersatz

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des offenen Immobilienfonds weiterhin wie gewohnt möglich. Allerdings müssen Anleger mit spürbaren Verlusten durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. So bewegt sich der Börsenkurs momentan deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte.

Des Weiteren erhob die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits Schadensersatzklagen für Anleger des CS Euroreal vor Gericht, da in den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Diese Auffassung wird auch durch das neue Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11) gestärkt. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de


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