CS Euroreal - weitere Auflösung eines offenen Immobilienfonds

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Nachdem die Wiedereröffnung des Fonds im Jahr 2012 scheiterte, wird der Fonds nun abgewickelt.

Im Rahmen der Abwicklung werden die Immobilienbestände verkauft und unter den Anlegern aufgeteilt.

Wie hoch die Verluste der Anleger ausfallen, ist derzeit noch nicht absehbar.

CS Euroreal: Typisches Schicksal eines offenen Immobilienfonds

Der CS Euroreal teilt das Schicksal etlicher anderer offenen Immobilienfonds. Diese sind letztlich an einer zu kleinen Liquiditätsreserve gescheitert.

Bei offenen Immobilienfonds hat jeder Anleger grundsätzlich die Möglichkeit, seine Anteile zurückzugeben und in „cash“ zu verwandeln. Hierfür muss die Fondsgesellschaft entsprechende liquide Mittel vorhalten.

Hat die Fondsgesellschaft nicht genug Barreserven, so ist sie zu einem Verkauf eines Teils der Immobilien verpflichtet. Dies geschieht dann häufig zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Zudem nutzen die Kaufinteressenten in der Regel die Notlage der Fondsgesellschaft aus und können günstige Kaufpreise erzielen.

Die Schließung

Alternativ zu diesen Notverkäufen besteht die Möglichkeit, den Fonds vorübergehend zu schließen. Diese Maßnahme wird jedoch in der Regel entsprechende Panik unter den Anlegern erzeugen. Dies war es auch bei dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal der Fall:

Dieser wurde für insgesamt zwei Jahre geschlossen. Eine Wiedereröffnung unter Vorbehalt am 21.05.2012 scheiterte jedoch, da die Fondsgesellschaft nicht alle Verkaufsaufträge der Anleger bedienen konnte.

Vor diesem Hintergrund wurde die Abwicklung beschlossen.

Alternativen zur Abwicklung

Die Abwicklung wird voraussichtlich im Jahr 2017 beendet sein. Bis dahin steht nicht fest, wie viel jeder Anleger von seinem investierten Kapital zurückerhält. Vor diesem Hintergrund sollten mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden.

Schadensersatzansprüche ergeben sich besondere aus Falschberatung bei der Vermittlung dieses offenen Immobilienfonds. Die Vermittlung erfolgt hier über verschiedene Banken, hier insbesondere Postbank, Commerzbank, Targo Bank/Citibank, Deutsche Bank etc.

Der Schadensersatzanspruch bietet bei erfolgreicher Durchsetzung den Vorteil, dass der Anleger seine vollständige Einzahlung zuzüglich Zinsen zurückerhält. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung sind insbesondere bei offenen Immobilienfondsfonds häufig gegeben. Unterstützt wird der Anleger auch durch die aktuelle Rechtsprechung:

Nach den Urteilen des BGH vom 29.04.2014 (Az.: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) muss der Anleger im Beratungsgespräch ausdrücklich auf das Risiko hingewiesen werden, dass der Fonds geschlossen werden kann.

Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass während der Schließung der Anleger keine Rückzahlung verlangen kann.

In den meisten Beratungsgesprächen wurde diesem Umstand keine Beachtung geschenkt. Daher bestehen in diesen Fällen Schadensersatzansprüche.

Schadensersatzansprüche können sich auch aus anderen Beratungsfehlern ergeben. Hierzu gehört beispielsweise die fehlende Aufklärung über das Verlustrisiko oder über Rückvergütungen/Provisionen.

Anleger, die prüfen lassen wollen, ob ihnen Schadensersatz zusteht, empfehle ich die Erstberatung für 60,00 € (inkl. Umsatzsteuer).

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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