Currency Related Swap (CRS) – Gilt die Rechtsprechung des BGH zu CMS Spread Ladder Swaps auch hier?

Rechtsgebiete: Bankrecht & Anlegerrecht, Kapitalanlagerecht
Rechtstipp vom 29.11.2011

Currency Related Swaps (CRS), die von der ehemaligen HypoVereinsbank (HVB) vielen Anlegern empfohlen wurden, haben aufgrund des derzeit starken Schweizer Franken (CHF) zu immensen Verlusten geführt. Denn die Derivate beinhalten letztlich eine Wette des Anlegers darauf, dass der Schweizer Franken (CHF) zukünftig nicht steigen wird. Da die Currency Related Swaps regelmäßig mit sehr hohen Bezugsbeträgen abgeschlossen wurden, fallen die Verluste aus der Spekulation entsprechend hoch aus. Viele Anleger fühlen sich von der HVB, jetzt UniCredit Bank, falsch beraten und haben Klage eingereicht.

Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg stellt sich vor Gericht immer wieder die Frage, ob das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) zu CMS Spread Ladder Swaps auch auf andere Derivate, wie etwa Currency Related Swaps (CRS), anwendbar ist. Mit dieser Entscheidung hatte das Gericht die Deutsche Bank wegen Beratungsfehlern vollumfänglich zum Schadensersatz verurteilt und sich damit gegen die Meinungen der Vorinstanzen, des Landgerichts Hanau und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M., gestellt.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sind die Fälle weitgehend vergleichbar. Wie beim CMS Spread-Ladder Swap handelt es sich auch beim Currency Related Swap um eine reine Wette und Spekulation, die jedoch von der beratenden Bank oftmals unter dem Stichwort „Zinsmanagement" im Zusammenhang mit einem tatsächlich bestehenden Kredit empfohlen wurde. Dabei eigen sich beide Derivate in keiner Weise zur Optimierung von Zinsen aus einem Darlehen.

Currency Related Swap und CMS Spread Ladder Swap wiesen beide regelmäßig bei Vertragsschluss einen anfänglichen negativen Marktwert (Barwert) auf. Dieser resultierte vereinfacht gesagt daraus, dass das Geschäft für den Kunden mehr Risiken als Chancen bot. Der BGH vertrat die Ansicht, dass die Deutsche Bank den Anleger vor Abschluss des CMS Spread Ladder Swap über diesen Umstand hätte aufklären müssen. Nach Meinung von Rechtsanwalt Dr. Rönsberg, der sich auf Swapgeschäfte spezialisiert hat, kann für den Currency Related Swap (CRS) nichts anderes gelten.

Wie beim Currency Related Swap der HVB, hatte sich der Finanzdienstleister auch beim CMS Spread-Ladder Swap oftmals ein einseitiges Kündigungsrecht (Option) vorbehalten. Der Kunde ist jedoch bis zum Ende der Laufzeit an den Vertrag gebunden. Will er vorzeitig aussteigen, muss er den dann aktuellen Marktwert zahlen, der - je nach Marktlage - in die Millionen gehen kann. Auch über den Marktpreis dieser Option wurden die Anleger nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Rönsberg oftmals nicht ausreichend aufgeklärt. Auch wenn der Currency Related Swap (CRS) - im Gegensatz zum Cross Currency Swap (CCS) - kein Zinsrisiko beinhaltet, so kann er aufgrund des regelmäßig sehr hohen Bezugsbetrages doch existenzbedrohend sein.

Deutschen Gerichten liegen neben Klagen zum Long Short Momentum Swap (LSM Swap) oder DB Balanced Currency Harvest Index Swap (Harvest Swap) mittlerweile auch zahlreiche Klagen zu Currency Related Swaps (CRS) vor. Geschädigte Anleger sollten zeitnah ihre Ansprüche von einem auf Finanzrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, der die gerichtlichen Erfolgschancen einschätzen und gegebenenfalls kurzfristig Maßnahmen ergreifen kann, um eine drohende Verjährung zu hemmen. Denn im Kapitalanlagerecht gilt grundsätzlich die kurze Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Ist diese bereits verstrichen, stellt sich die Frage, ob eine vorsätzliche Falschberatung vorgelegen hat. Denn dann gelten die weiteren allgemeinen Verjährungsvorschriften des BGB.

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, steht für Rückfragen zum Currency Related Swap im Rahmen einer unverbindlichen Kontaktaufnahme gerne zur Verfügung.

SLB Kloepper Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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