Daimler Abgasskandal - V Klasse geht zurück an Mercedes

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Abgasskandal und kein Ende. Im Gegenteil, immer mehr Gerichte verurteilen die Daimler AG zur Rücknahme ihrer Dieselfahrzeuge. In dem hier vorliegenden Fall hat das Landgericht Düsseldorf (Az. 7 O284/20) in einem von den Rechtsanwälten Klamert & Partner München geführten Verfahren die Daimler AG zur Rücknahme des PKW Mercedes Benz V Klasse 250 D verurteilt.

Der Kläger erwarb im Jahre 2017 einen neuen Mercedes Benz V250D. Das Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs OM651 ausgerüstet und hat die Euro 6 Norm. Im Jahre 2019 erhielt der Kläger einen Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes, aufgrund dessen ein Software update aufgespielt werden sollte. Das Landgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass die Daimler AG eine auf Aufwärmstrategie programmiert hat, die dazu führt, dass die Software die Durchfahrt des Prüfstandes erkennt und die Abgasrückführung in einen anderen Modus betreibt, als im normalen Straßenverkehr, was zur Einhaltung der Grenzwerte auf dem Prüfstand führt, die tatsächlich nicht gegeben ist. Ferner verfügt das Fahrzeug auch über eine Lenkstanderkennung, die ebenfalls bewirkt, dass die Abgasrückführung auf dem Prüfstand anders gesteuert wird, als im Straßenverkehr und es deshalb zu niedrigeren Abgasemissionen kommt.

Der Vortrag der Daimler AG war aus Sicht des Landgerichts Düsseldorf unschlüssig. Die Daimler AG ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen und konnte somit den Feststellungen der Klägerseite nicht entgegengetreten. Aus Sicht des Landgerichts Düsseldorf ist die von der Daimler AG eingebaute Software gesetzeswidrig. Es handelt sich um verbotene Abschaltung.

Infolgedessen wurde die Daimler AG rechtmäßiger Weise zur Rücknahme des Fahrzeugs Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW unter Abzug der gezogenen Nutzungen verurteilt.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Es ist davon auszugehen, dass eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen werden. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel ein Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertrags Abschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Gerne führen wir für Sie die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage durch oder gehen individuell für Sie vor.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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