Darf mein Kind bei mir nach der Trennung übernachten?

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„Unser Kind übernachtet nicht bei Dir. Es muss erst einmal nach der Trennung zur Ruhe kommen. Außerdem rauchst Du zu viel und Deine Wohnung ist zu klein!"

So oder ähnlich erleben es viele Väter unmittelbar nach der Trennung. Gerade wenn die Kinder noch recht klein sind, verweigert die Mutter häufig Übernachtungen beim Vater, obwohl er bis zur Trennung die Kinder regelmäßig betreute und auch abends ins Bett brachte. Das Kammergericht Berlin stützte nun die Rechte der Väter gerade bei der Frage der Übernachtungen. Es hat Anfang letzten Jahres entschieden, dass beengte Wohnverhältnisse insgesamt - und damit auch beengte Schlafverhältnisse - einem Umgang mit Übernachtung nicht entgegenstehen.

Im vorliegenden Fall wollte die Kindesmutter vermeiden, dass das Kind beim Vater am Wochenende übernachten darf. Sie behauptete, die Wohnung des Vaters sei zu klein und es ist zweifelhaft, ob er als Hartz IV Empfänger in eine größere Wohnung umziehen darf. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren wurden sowohl vom Gericht als auch vom Verfahrensbeistand dargelegt, dass die Mutter die Kinder offensichtlich gegen den Vater beeinflusst und sich dem Umgang ohne ersichtlichen Grund widersetzt. Ihr Argument, dass sich im Wohnzimmer nur eine Schlafcouch befinde, überzeugte das Gericht zu Recht nicht. Entscheidend sei vor allem, dass vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts und der außerordentlichen Bedeutung, der der Verbesserung der Beziehungen des Kindes zum anderen Elternteil zukommt, eine (noch) fehlende Schlafgelegenheit einem Umgang mit Übernachtungen nicht entgegenstehen kann. (KG Berlin, Beschluss v. 10.01.2011, Az.: 17 UF 225/10) Fazit: Väter sind häufig grundlosen Anschuldigungen der Kindesmutter ausgeliefert, die nur bezwecken, das Kind vom Vater zu entfremden. Hier hilft letztlich nur konsequentes Handeln, um sich entschieden für seine Rechte als Vater einzusetzen. Manchmal ist der Weg bis zum Kammergericht erforderlich. Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, seine Rechte auch vor Gericht durchzusetzen.


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