Kreditvertrag: Widerruf grundsätzlich möglich dank EuGH! Können Sie Ihren Vertrag widerrufen?

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Die Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2020 (Az.: C-66/19) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die in Form einer „Kaskadenverweisung“ nur durch Bezugnahme auf verschiedene Gesetzestexte über die wesentlichen Angaben informiert, den Verbraucher nicht in „klarer und prägnanter Form“ über die Modalitäten hinsichtlich des Widerrufs aufklärt.

Hinsichtlich der Pflichtangaben lediglich auf eine nationale Vorschrift, die selbst auf andere Vorschriften verweist, zu verweisen, reicht nicht aus, um den Verbraucher ordnungsgemäß zu belehren.

Welche Widerrufsbelehrungen sind betroffen?

Der EuGH hat konkret über folgenden Passus einer Widerrufsbelehrung entschieden:

„Widerrufsrecht

Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. …“

Der EuGH sieht in der Verwendung des Verweises auf § 492 Abs. 2 BGB, der seinerseits weiter auf andere Normen verweist, keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.

Der Passus der Widerrufsbelehrung, über den der EuGH entschieden hat, findet sich in zahlreichen Verträgen, die in dem Zeitraum von Juni 2010 bis März 2016 geschlossen wurden. Es handelt sich um eine damals häufig verwendete Musterbelehrung.

Welche Möglichkeiten haben Verbraucher nun?

Das Urteil ist für Verbraucher vor allem deshalb von besonderer Bedeutung, als es die Möglichkeit zum Widerruf des entsprechenden Vertrages eröffnet.

Falls man auf Grund der mittlerweile besseren Zinssituation beispielsweise eine Umschuldung plant, gibt einem diese Entscheidung die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und so ggf. eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen.

Falls Sie Fragen zu Ihrer Widerrufsbelehrung haben oder Ihre Rechte gegenüber Ihrem jeweiligen Vertragspartner (z. B. Bank, Sparkasse) geltend machen wollen, nehmen Sie einfach Kontakt auf!



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