Darum sollten Sie Ihr Produkt als Design schützen lassen!

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Die viel diskutierte Entscheidung des BGH „Geburtstagszug“ (BGH GRUR 2014, 175 – Geburtstagszug) geht nunmehr in die 2. Runde: Gegenstand dieser Entscheidung war die Beurteilung, ob ein Holzzug, auf dessen Waggons sich Geburtstagskerzen und Zahlen aufstecken lassen, vom geltenden Urheberrecht geschützt ist.

Die bisherige ständige Rechtsprechung des BGH war zu diesem Thema sehr eindeutig: Die Schutzfähigkeit nach dem Urhebergesetz von Industriedesign hatte hohe Anforderungen: das Industriedesign musste eine gewisse gestalterische Höhe aufweisen, sog. „deutliches Überragen“ der schöpferischen Leistung. Die Entscheidung „Geburtstagszug“ gibt nunmehr eine andere Richtung an: Zukünftig soll es genügen, dass Industriedesigns, z. B. Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte, Modekreationen, Produktverpackungen u.ä., eine Gestaltungshöhe erreichen, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer „künstlerischen Leistung“ zu sprechen. Demnach kommt es auf die Beurteilung der entsprechenden Fachkreise an, somit ist ein „deutliches Überragen“ dieser schöpferischen Leistung nicht mehr erforderlich.

Der BGH verwies den Rechtsstreit zurück an das Oberlandesgericht Schleswig.

Das OLG Schleswig (GRUR-RR 2015, 1 – Geburtstagszug II) hat vor diesem Hintergrund wie folgt entschieden: Es hat im Ergebnis einen Urheberrechtsschutz für den „Geburtstagszug“ verneint: Der in Rede stehende Holzzug weist keine individuelle Schöpfung auf, da er bereits bekannte Gestaltungselemente, wie Holzlokomotive mit Anhängern und Zahlenzug auf naheliegende Weise kombiniere. Eine „künstlerische Leistung“ mit „deutlichem Überragen“ der schöpferischen Leistung liege nicht vor.

Fazit: Die Entscheidung des OLG Schleswig zeigt, dass die Registrierung von EU-Designs das empfehlenswerteste Mittel bleibt, um Industriedesigns effektiv zu schützen. Unsicherheiten, ob die entworfene Produktgestaltung tatsächlich die Anforderungen der obigen BGH-Rechtsprechung „künstlerische Leistung“ erfüllt und damit urheberrechtsschutzfähig ist, werden durch die Registrierung vermieden. Mit einem EU-Design kann in kürzester Zeit sehr schnell und kostengünstig ein europaweites Recht begründet und potenzielle Nachahmer können abgeschreckt werden. Bei der Durchsetzung eines EU-Designs ist ein einheitlicher Schutz gewährleistet ist, da es sich im Gegensatz zum Urheberrecht um ein registriertes Schutzrecht handelt. Weiterer wichtiger Vorteil bei der Rechtsdurchsetzung von EU-Designs ist die im Prozess von Gesetzes wegen vermutete Rechtsgültigkeit des EU-Designs.


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