Das abgeräumte Bankkonto

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Es steckt ein wahrer Kern in dem bekannten Spruch "Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?" In der erbrechtlichen Praxis zeigt sich das beim Streit um Konten, die auf wundersame Weise am Todestag kaum Guthaben aufweisen. Worum geht es dabei genau und was ist zu tun? Ein Pflichtteilsberechtigter hat gegenüber dem oder den Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass. Sonst kann er seine Ansprüche nicht berechnen. Die Auskunft ist zunächst bezogen auf den Todesfall zu erteilen. Bei Konten ist also der Saldo an diesem Tag anzugeben. Daraus kann der Pflichtteilberechtigte aber nicht erkennen, ob vielleicht zuvor Beträge abgeflossen sind und an wen. Diese Kenntnis ist jedoch wichtig, um die sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüche klären zu können. Diese entstehen im Regelfall, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Geld oder andere Wertsachen verschenkt hat und der Schenkungsvorgang noch keine 10 Jahre zurückliegt. Deshalb sollte die Auskunft über die Kontobewegungen der letzten 10 Jahre energisch durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere, wenn der Verstorbene in sehr guten finanziellen Verhältnissen gelebt hat und die Konten am Todestag trotzdem "leer" sind. Banken archivieren Kontoauszüge über einen Zeitraum von 10 Jahren, so dass der Erbe sich nicht darauf berufen kann, er komme an diese Informationen nicht mehr heran. Besonders genau hinschauen muss man, wenn der Erbe oder ein Dritter eine Kontovollmacht besaß und von dieser vor dem Todestag Gebrauch gemacht worden ist.


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