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Das Alter als Ablehnungsgrund einer Bewerbung

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

[image]Eine 49-Jährige bewarb sich auf eine Sekretärinnenstelle in einem Klinikum. Als sie ihre Bewerbungsunterlagen mit einer Absage zurückerhielt, staunte sie nicht schlecht: Auf ihrer Bewerbungsmappe klebte ein kleiner gelber Zettel mit der Aufschrift: „2. Prio zu alt geb. 61". Wegen Altersdiskriminierung zog sie vor das Arbeitsgericht (AG) Mannheim, Kammer Heidelberg.

Das Klinikum konnte nach eigener Aussage nicht nachvollziehen, woher der gelbe Zettel stamme. Denn sie träfen ihre Entscheidung ausschließlich aufgrund von Qualität und Eignung der Bewerber. Zum Beweis, dass das Alter der Bewerber keine Rolle im Auswahlverfahren spiele, führte das Klinikum an, dass unter den aussichtsreichsten Kandidaten auch eine 49-jährige und eine 51-jährige Bewerberin gewesen seien. Die Klägerin sei letztendlich deswegen abgelehnt worden, weil andere Bewerber bzgl. der Abschlussnote besser abgeschnitten hätten und außerdem das letzte Arbeitszeugnis der Klägerin in den Unterlagen fehlte.

Trotzdem blieb ohne Zweifel, dass die Bearbeiterinnen des Klinikums bei der Auswahl bzw. Kategorisierung der Bewerber in Gruppen kleine gelbe Post-it-Zettel verwendet hatten.

Der Richter schlug einen Vergleich vor, welchen die Parteien schlussendlich auch annahmen: Statt der von der Klägerin geforderten 14,5 Bruttomonatsgehälter und der Differenz für ein Jahr zahlte die Klinik entgegen der von ihr vorgeschlagenen zwei Gehälter nun vier Bruttomonatsgehälter (9148 Euro) Entschädigung an die Klägerin.

Zudem erhielt die abgelehnte Bewerberin noch Schadensersatz in Höhe von 1722 Euro, was der Differenz zwischen dem Klinikgehalt und ihrem neuen Gehalt für ein halbes Jahr entspricht.

(ArbG Mannheim, Entscheidung v. 12.10.2010, Az.: 5 Ca 266/10)

(HEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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