Das Arbeitsgericht Gießen ist umgezogen

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Rechtstipp vom 27.01.2012

Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Gießen, Aulweg 45, 35392, Gießen, umfasst alle Städte und Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke:

Alsfeld (mit Ausnahme der Gemeinden Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach (Hessen), Lautertal (Vogelsberg), Schlitz, Ulrichstein und Wartenberg, die zum Bezirk des Arbeitsgerichts Fulda gehören), Büdingen, Friedberg (Hessen), Gießen und Nidda. Jetzt auch die Bezirke Wetzlar und Marburg.

Zu welchem Amtsgerichtsbezirk der Arbeitgeber gehört, erfahren Sie z. B. über eine Abfrage unter nachfolgendem Link: http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=hes

Anschrift:

Friedrich-List-Straße 25, 35398 Giessen

Postanschrift:

Postfach 11 01 49, 35346 Giessen

Telefon: 0641 6077-0

Fax: 0641 607740

URL: www.arbg-giessen.justiz.hessen.de

Mail: verwaltung@arbg-giessen.justiz.hessen.de

XJustiz-ID: M6098


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