Das Arbeitslosengeld

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  • Arbeitnehmer haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Meldung persönlich erfolgt und die Anwartschaftszeit erfüllt ist.
  • Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten drei Jahre in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat.
  • Droht Arbeitslosigkeit, so unterscheidet das dritte Sozialgesetzbuch zwei unterschiedliche Arten von Meldung, die bei der Agentur für Arbeit getätigt werden müssen.
  • Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit bei der Suche nach Arbeit dem Gekündigten helfen kann. Sie muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. wenn die Kündigung später zugeht, drei Tage nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Achtung: Bei Verspätung drohen Nachteile. 
  • Um Arbeitslosengeld zu beziehen, ist die Arbeitslosmeldung erforderlich. Die Arbeitslosmeldung kann frühestens drei Monate vor und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
  • Die Zeit, für die Arbeitslosengeld bezogen werden kann, ist abhängig von dem Lebensalter und davon, wie lange der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen ist.
  • Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung durchschnittlich erzielt wurde sowie nach dem familiären Stand und der zu berücksichtigenden Lohnsteuerklasse. Je nach dem liegt das Arbeitslosengeld bei 60 Prozent oder 67 Prozent des zuletzt verdienten Gehalts.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Das komplette 7-Punkte-System zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick


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