Das Auto brennt: So navigieren Sie erfolgreich durch den Versicherungsdschungel für eine schnelle Abwicklung

  • 5 Minuten Lesezeit

Wurde Ihr Auto in Brand gesetzt, werden Sie sich nach der Verarbeitung des ersten Schocks die Fragestellen, was alles zu veranlassen ist für eine schnelle Abwicklung des Schadens.

Je nachdem, wie es zu dem Brand gekommen ist, gilt es hier zwischen den unterschiedlichen Versicherungen zu unterscheiden und auch Folgeprobleme zu berücksichtigen.

Als Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht habe ich bereits etliche Fälle erfolgreich bearbeitet, in denen es zu einem Brand am Fahrzeug der Mandanten gekommen ist. 

Durch diesen praktischen Erfahrungsschatz konnte ich meinen Mandanten so eine schnelle Versicherungsleistung ermöglichen. Da bei finanzierten Fahrzeugen auch oft Banken zu beteiligen sind und es mit KFZ-Zulassungsstellen und Polizei oft weitere Beteiligte gibt, ersparte ich durch meine Korrespondenz mit diesen Beteiligten meinen Mandanten ebenfalls viel Ärger und Zeit. 

Nutzen Sie am besten jetzt die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung  unter 0202/ 76921649 oder kontaktieren Sie mich über anwalt.de. 

Gerne helfe ich Ihnen dabei, dass Ihr Brandschaden an Ihrem Fahrzeug zügig und stressfrei abgewickelt wird. 

Was nach der Feststellung des Brandschadens zu tun ist und worauf zu achten ist, erfahren Sie in diesem Rechtstipp.

Das Auto brennt- Wer kommt für den Schaden auf?

Hat eine andere Person z.B. bei Krawallen Ihr Auto in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, so hat sich diese Person strafbar gemacht  und sie muss daher auch zivilrechtlich für den Schaden an Ihrem Auto aufkommen. Dies setzt aber voraus, dass der Täter ermittelt werden kann und dass der Täter finanziell in der Lage ist, den Schaden zu begleichen.

 Regelmäßig scheitert es hier aber mindestens an einer dieser beiden  Voraussetzungen.In jedem Fall sollte der Brandschaden aber immer  der Polizei gemeldet werden. Die Chancen auf eine Täter Ermittlung steigen und regelmäßig ist die Polizeimeldung auch Voraussetzung, dass eine Versicherung überhaupt zahlt. Regelmäßig wird es darauf hinauslaufen, dass der Brandschaden der eigenen Kaskoversicherung gemeldet werden muss. Zuständig für Schäden durch Brand und Explosion am eigenen Fahrzeug ist die Teilkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet immer auch den Schutz der Teilkaskoversicherung. Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung kann bei Brandstiftung nicht weiterhelfen, da diese voraussetzt, dass ein Schaden bei Dritten verursacht wurde.

Sollten Sie im schlimmsten Fall nicht im Besitz einer Kaskoversicherung sein, wird es regelmäßig schwer werden, einen Schadensersatz zu erzielen.


Was ist nach dem Brand vom Auto zu tun?

Sorgen Sie selbstverständlich als erstes dafür, dass niemand verletzt wird. Danach sollte sofort die Polizei benachrichtigt werden. Ebenfalls wichtig ist, Fotos von den Beschädigungen anzufertigen. So sorgen Sie dafür, dass Sie ausreichend Beweise für den Brand haben. Im Anschluss sollte ohne größere Verzögerung der Schaden bei der Kaskoversicherung gemeldet werden. Regelmäßig wird die Versicherung dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, damit der Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet werden kann. Sollte Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast sein, gilt es auch den Kontakt zur Bank schnell herzustellen. Dies ist deshalb wichtig, weil im Totalschaden Fall mögliche Aufkäufer Ihres abgebrannten Fahrzeuges auf den Fahrzeugbrief bestehen.  Ohne den Fahrzeugbrief wird Ihr Fahrzeug nicht verkauft werden können. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass Ihr Fahrzeug täglich Standgeld Kosten produziert, wenn es direkt nach dem Brand zur Verwahrung abgeschleppt worden ist. Der Käufer wird Ihr Fahrzeug nur dann mitnehmen, wenn er den Fahrzeugbrief erhält. Es können hier schnell hohe Kosten entstehen, wenn nicht rechtzeitig und richtig agiert wird. Ist das Fahrzeug definitiv nicht mehr einsatzfähig, muss auch die Abmeldung beim Straßenverkehrsamt erfolgen. 

Es gilt also nach einem Brandschaden zeitnah viele Maßnahmen zu veranlassen und zu koordinieren.


Was wird erstattet, wenn das Fahrzeug brennt? 

Ein Brand führt oft zu enormen Reparaturkosten. Schnell erreicht man hier einen Totalschaden, wenn es durch den Brand zu einer solchen starken Beschädigung oder Zerstörung kommt. 

Handelt es sich um einen solchen großen Reparaturumfang, erstattet die Teilkaskoversicherung meistens nur den Zeitwert Ihres Autos. Erstattet wird nur der Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Brand (Wiederbeschaffungswert) abzüglich des Wertes, den Ihr Fahrzeug nach dem Brand hat (Restwert). Erstattet wird also regelmäßig gerade nicht der Kaufpreis!  Vereinzelt gibt es jedoch auch Teilkaskoverträge, die eine solche Kaufpreisentschädigung zusichern. Befanden sich in dem abgebrannten Fahrzeug Gegenstände ( z.B. Gepäck, Smartphone), kommt es regelmäßig darauf an, ob es sich um fest eingebaute Teile handelt.In der Regel werden diese Schäden daher nicht erstattet, sofern Ihr Versicherungsvertrag nicht eine andere Regelung dazu vorsieht. Bestätigt die Teilkaskoversicherung Ihre Eintrittspflicht, so wird von der Entschädigung die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.


Welche Probleme können sich bei der Abwicklung des Brandschadens mit der Versicherung ergeben?


Zahlreiche Probleme können auftreten, bis der Schaden letztlich erstattet wird. 

Regelmäßig sehe ich mich bei Beratungen mit folgenden Fragen konfrontiert: 

Wer kommt für Standkosten auf, wenn das Fahrzeug polizeilich sichergestellt wird? 

Darf man einen eigenen Sachverständigen beauftragen mit der Schadenkalkulation?

Wie reagiert man, wenn der Versicherer nicht reagiert und sich die Begutachtung verzögert? 

Wie  geht man vor, wenn man Zweifel an der  Schadenskalkulation des Versicherers hat? 

Was ist zu beachten, wenn es sich um ein finanziertes Fahrzeug handelt?

Wie meldet man ein Fahrzeug bei der Behörde ab, wenn die Zulassungsbescheinigung durch das Feuer ebenfalls zerstört wurde?

Vermeiden Sie es von Anfang an, dass es zu Problemen kommt und überlassen Sie gerne mir die Abwicklung Ihres Schadens. 


Was ist jetzt zu tun? 

Wichtig ist, dass Sie nach einem Brandschaden an ihrem Fahrzeug schnell handeln und die richtigen Schritte veranlassen.Gerne kann ich dies für Sie übernehmen. 

Ich bin seit 2015 schwerpunktmäßig im Bereich Verkehrsrecht und Schadenabwicklung tätig und habe etliche Fälle in diesem Bereich bearbeitet. Aufgrund dieser praktischen Erfahrung und erprobter, effizienter Arbeitsabläufe kann ich für Sie zu einem fairen Pauschalpreis tätig werden und Ihnen die Abwicklung Ihres Brandschadens abnehmen. Zuvor erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung.

Rufen Sie mich am besten gleich an unter 0202/ 76921649  oder senden Sie mir eine E-Mail an kontakt@mcf-verkehrsrecht.de 

Alexander Manduzio


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Manduzio

Beiträge zum Thema