Rechtstipp vom 20.01.2012

Das Eigenheim im Scheidungsfall - Wie man schon beim Hauskauf vorsorgen kann

Viele Eheleute träumen davon: das Häuschen mit Garten, in dem die Kinder spielen. Sie sparen und irgendwann ist es soweit. Beim Notar wird der Kaufvertrag beurkundet. Wie selbstverständlich halbe-halbe. Die Eheleute werden also Eigentümer zu ½.

Was passiert nun im Falle von Trennung und Scheidung? Erste Möglichkeit: Alle ziehen aus und das Haus wird verkauft. Diese Variante ist selten. Häufiger kommt die zweite Möglichkeit in Betracht: Er zieht aus und sie bleibt mit den Kindern im Haus wohnen. Bezüglich des Baukredites einigt man sich irgendwie. Aber sie bleiben Eigentümer zu je ½. Das wird spätestens dann zum Streit führen, wenn derjenige, der im Hause wohnen bleibt, einen neuen Lebenspartner findet, der in das Haus miteinzieht.

Deshalb muss man sich schon beim Grundstückskauf/Hauskauf genau überlegen, ob die Eheleute wirklich zu je ½ erwerben sollen. Sinnvoller ist es, wenn derjenige Ehepartner Haus und Grundstück allein erwirbt, der im Fall von Trennung und Scheidung wahrscheinlich im Hause wohnen bleiben würde, im Zweifelsfall sind das Frau und Kinder. Ein Ausgleich für den mitfinanzierenden Ehemann findet trotzdem statt, nämlich über den Zugewinnausgleich bei der Scheidung; das gilt jedenfalls dann,wenn nichts anderes vereinbart wurde. Es gibt also keinen Streit ums Haus, sondern nur um die Höhe des Ausgleichsanspruchs. Aber bringen Sie mal jungen und glücklichen Eheleuten bei, dass beim Hauskauf besser nur einer von ihnen Eigentümer werden soll.

Anwaltskanzlei Dr. Zacharias

Volmerstraße 5, 12489 Berlin-Adlershof

Tel.: 6392-4567


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