Das französische Recht und seine Besonderheiten

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Zwischen Deutschland und Frankreich gibt es in Sachen Recht einige prägnante Unterschiede, die man beachten sollte. Besonders deutlich werden diese Unterschiede zum Beispiel im französischen Erbrecht und im französischen Immobilienrecht.

1. Erben in Frankreich

Es gibt einige Fälle, in denen das französische Recht im Erbfall zur Anwendung gelangt. Wenn man also in Frankreich lebt oder dort Vermögen besitzt, ist es sehr wichtig, bei der Planung und Gestaltung seines Testamentes den Frankreichbezug hinreichend zu berücksichtigen. Denn spätestens bei der Nachlassabwicklung werden die Erben mit dem französischen Recht konfrontiert.

Wann greift das französische Recht im Erbfall?

Letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Frankreich ohne Rechtswahl

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger sein Lebensabend in Frankreich verbringt und dort verstirbt, ohne die Anwendung des deutschen Rechts auf seinen Erbfall gewählt zu haben, unterliegt seine Erbschaft dem französischen Erbrecht.

Erbfälle vor der EU-Erbrechtsverordnung

Ebenso bei Erbfällen vor dem Eintritt der EU-Erbrechtsverordnung, in denen der Erblasser Immobilien in Frankreich besaß, unterliegen – zumindest teilweise – dem französischen Erbrecht.

Deutsches Erbrecht aber französisches Recht in der Abwicklung

Selbst wenn deutsches Erbrecht zur Anwendung gelangt, kann es vorkommen, dass bei der Abwicklung des Nachlasses französisches Recht angewandt werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine französische Immobilie im Nachlass vorhanden ist. In einem solchen Fall erfolgt die Umschreibung der Immobilie nach den Vorgaben des französischen Immobilienrechts.

Welche Besonderheiten kennt das französische Erbrecht?

In der Planung:

Im Gegensatz zum deutschen Recht erkennt das französische Recht das Ehegattentestament, welches grundsätzlich eine Bindung der Ehegatten nach dem Erbfall des Erstversterbenden mit sich bringt, nicht an. Denn das französische Recht möchte sicherstellen, dass jeder bis zum Schluss frei ist zu testieren, wie er es möchte.

Ein großer Unterschied ist auch die besonders geschützte Stellung der Kinder im französischen Recht. Ihnen steht ein Noterbrecht zu, das ihnen anders als der deutsche Pflichtteil ein richtiges Erbrecht sichert. Sie erhalten also nicht nur einen Geldanspruch gegen den Nachlass, sondern einen Eigentumsanspruch.

In der Abwicklung:

Anders als in Deutschland erfolgt die Abwicklung nicht über ein Nachlassgericht. Vielmehr sind Notare in Frankreich für die Abwicklung des Nachlasses zuständig und sind dementsprechend gegenüber den Erben in einer besonders mächtigen Position. Sie ermitteln Aktiva und Passiva, inventarisieren und bewerten den Nachlass, erstellen die notwendigen Urkunden und sogar die Erbschaftssteuerklärung. Nichtsdestotrotz müssen die Erben die wichtigen Fristen vor Augen haben und den Notaren – gegebenenfalls mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts für französisches Recht – bei der Abwicklung besonders auf die Finger schauen.

2. Immobilien in Frankreich

Wer kennt nicht den Traum eines Ferienhauses in Frankreich. Wer seine Traumimmobilie gefunden hat, muss besonders vorsichtig sein. Denn anders als nach deutschem Recht kann die Einigung der Parteien über den Kauf einer Immobilie und deren Preis einen bindenden Vertrag darstellen.

Ein Kauf oder Verkauf in zwei Schritten:

Das französische Recht kennt beim Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie grundsätzlich zwei wesentliche Schritte:

  • die Unterzeichnung des Vorvertrages
  • die Beurkundung des Hauptvertrages.

Bereits die Unterzeichnung des Vorvertrages, die auch privatschriftlich erfolgen kann, bindet den Verkäufer und den Käufer (nach Ablauf einer Rücktrittsfrist) gleichermaßen. Der Käufer zahlt in der Regel sogar eine Garantiesumme von ca. 10 % des Kaufpreises die dem Verkäufer zufällt, wenn der Käufer sich nicht an seine Kaufverpflichtung hält.

Der Vorvertrag enthält zudem sehr wichtige Informationen über die Immobilie und klärt die Haftungsfragen hinsichtlich Mängel. Denn das französische Recht fordert vom Verkäufer die Beibringung wichtiger technischer Gutachten, sodass der Käufer bestens über die Immobilie informiert sein kann.

Es ist daher besonders ratsam, den Vorvertrag, der den Grundstein für den Verkauf legt, besonders unter die Lupe zu nehmen und sich gegebenenfalls Unterstützung von einem Rechtsanwalt für französisches Immobilienrecht zu suchen.



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