Das müssen Sie bei der Wahl der Rechtsschutzversicherung beachten!

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Denken Sie aktuell darüber nach, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Sind Sie sich vielleicht momentan noch gar nicht sicher, ob Sie dabei sind, die richtige Entscheidung zu treffen? Dann sind Sie hier genau im richtigen Video gelandet! In unserer Serie zur Rechtsschutzversicherung erfahren Sie von einem erfahrenen Rechtsanwalt und nicht etwa von einem Versicherungsmakler, alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.


Mit meiner über 30-jährigen Erfahrung als Anwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Bankrecht gebe ich Ihnen hier einige Tipps, wie Sie dazu kommen, damit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.


In unseren ersten Beiträgen haben wir bereits besprochen, was eine Rechtsschutzversicherung ist, wann diese Sinn machen kann und was bei Kostenerstattung und Wartezeit zu beachten ist. Heute geht es noch einmal allgemeiner um die sogenannten ARB.


Hinter dieser Abkürzung ARB verstecken sich die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen. Dieser Begriff wirkt auf den ersten Blick ein bisschen sperrig; im Grunde sind das einfach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einer Rechtsschutzversicherung zugrunde liegen. Alle paar Jahre werden diese ARB von den Versicherungsunternehmen überarbeitet. Dann werden neue relevante Punkte mit aufgenommen und andere Risiken, die der Versicherung zu teuer geworden sind oder einfach nicht mehr vom Markt benötigt werden, werden bei Neuabschlüssen oder der Verlängerung von Versicherungsverträgen einfach ausradiert. 


Die ARB basieren heute in Deutschland zwar in der Regel auf Musterbedingungen, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben werden, allerdings ist es jedem Anbieter möglich, eigene Bedingungen in der Versicherungsvertrag einzubauen.


Die ARB legen fest, welche Leistungen die Versicherung im Falle von Rechtsstreitigkeiten übernimmt und welche Bedingungen dafür sein müssen. Aufgrund der vielen verschiedenen Variationen von ARB sollten Sie diese stets aufmerksam durchlesen, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Schließlich wollen Sie doch verstehen, welche Kosten eine Versicherung abdeckt, wenn es zum Ernstfall kommt und eine rechtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden ist. 


Nicht alle Rechtsstreitigkeiten sind von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt und es gibt möglicherweise Ausschlüsse und Einschränkungen, die in den ARB festgelegt sind.


So sind beispielsweise in alten Vertragsbedingungen noch die Auseinandersetzung mit Banken und Sparkassen enthalten. Das war gut für Bankkunden, die sich aus teuren und verkehrt von den Banken aufgesetzten Kreditverträgen lösen wollten. Die Versicherungen zahlten den Anwalt und der versicherte Bankkunde konnte sich freuen, seinen Hauskredit ganz erheblich billiger zu bekommen. Oft sank der Kreditzins von 5 – 7 % auf nur 1 – 2 % im Jahr. Das machte schon manchmal im Jahr durchaus mehr als 10.000,00 Euro aus. Wir klären im Rahmen eines Mandats mit Ihnen welche ARB für Sie ganz präzise anzuwenden sind und setzen uns mit Ihrem Versicherer auseinander, wenn er die falschen Grundlagen anwenden will.


Auch beim Thema Erbrecht gibt es Unterschiede bei den Versichern: Die einen zahlen nur eine kleine Pauschale für eine einmalige Erstberatung, andere Versicherer gönnen Ihren Kunden einen größere finanzielle Unterstützung. 


Wenn Sie unsere Serie in den verschieden Videos, die wir auf Anwalt.de und Youtube.com/@rechtinfo veröffentlicht haben, schon länger verfolgen, wissen Sie, dass Sie vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine klare Vorstellung haben sollten. Sie sollten wissen wogegen Sie sich absichern wollen. Eine Prüfung der ARB dürfte Ihnen die notwendige Gewissheit verschaffen, dass die Versicherung tatsächlich das abdeckt, wogegen Sie sich absichern wollen.


Scheuen Sie ebenfalls nicht davor zurück, konkrete Rückfragen bei der Versicherung zu stellen, wenn die ARB für eine klare Beurteilung für Sie nicht ausreicht. Nichts ist so frustrierend und sinnlos zugleich, als jahrelang in eine Versicherung einzuzahlen, um dann festzustellen, dass ein eingetretenes Risiko entgegen der eigenen Überzeugung gar nicht von der Versicherung getragen wird.


Noch bitterer wird es, wenn man im Vorfeld eines Rechtsstreits bestimmte Pflichten oder Verfahrensvorschriften nicht einhält, weil man sie nicht kennt oder vergessen hat. Das kann dazu führen, dass man im Rechtsstreit benachteiligt ist, obwohl man eine Rechtsschutzversicherung hat. Wie Sie sehen, ist die ganze Thematik nicht einfach und obendrein drohen nachteilige Folgen, wenn man die ARB nicht ausreichend beachtet.


So gibt es nach unserer Erfahrung immer wieder die gleichen Versicherer, die Ihren Kunden nicht nur magere Versicherungsbedingungen unter die Nase reiben, sondern auch im Ernstfall alles auf das Tablet packen, um nicht zahlen zu müssen. Wir haben es bei wirklich identischen Verfahren schon erlebt, dass der eine Versicherer anstandslos die Kosten übernimmt, während ein anderer Versicherung jede vermeintliche Lücke sucht, um nicht zahlen zu müssen.


Es ist für Sie wichtig, dass im Ernstfall sich nicht noch das Hick-Hack mit der Versicherung gesellt. In der Tendenz gilt: die Versicherer, die sich auf die Rechtsschutzsparte konzentrieren, sind die besten Begleiter an Ihrer Seite. 


So oder so hoffe ich, Ihnen ein paar hilfreiche Hinweise gegeben haben zu können, damit Sie eine reife und vor allem richtige Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen können. Wenn Sie noch Fragen, weitere Videowünsche oder andere Anliegen haben, können Sie hier in den Kommentaren oder über unser Kontaktformular direkt mit uns kommunizieren.


Wir ermutigen Sie, die Chance zu nutzen, um Risiken da abzusichern, wo es wirklich Sinn macht und auch zu hinterfragen, wo vielleicht unnötig Geld abfließt. Denn es ist Ihr Geld, das es gilt zu wahren und zu mehren und Ihr Recht, für das wir eintreten.


Und damit wünsche ich Ihnen eine gute Hand bei der Wahl Ihres Rechtsschutzversicherers! 


Ihr Hartmut Göddecke.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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