Am 24. April 2009 hat der südafrikanische Staatspräsident Kgalema Motlanthe das neue Verbraucherschutzgesetz, das sog. „Consumer Protection Act", unterzeichnet, das zum 01.11.2010 in Kraft treten wird.
Das neue Gesetz bündelt alle bislang in verschiedenen Gesetzen manifestierte Verbraucherrechte in einem Gesetz und setzt damit das Consumer Affairs (Unfair Business Practices) Act of 1988, das Trade Practices Act of 1976, das Sales and Service Matters Act of 1964, das Price Control Act of 1964 und das Merchandise Marks Act of 1941 außer Kraft.
Das neue Verbraucherschutzgesetz setzt sich zusammen aus Regelungen über die Produkthaftung, den Verbraucherschutz im allgemeinen sowie Regelungen aus dem Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Das neue Gesetz hat einen weiten Anwendungsbereich. Es umfasst sowohl Hersteller, Importeure und Lieferanten gleichermaßen.
Das neue Consumer Protection Act erlaubt einem Konsumenten jeden bei der Markteinführung Beteiligten in die Haftung zu nehmen, egal ob ein Schaden fahrlässig herbeigeführt wurde oder nicht.
Firmen und Unternehmer, die mit Südafrika Handel treiben, sollten sich daher zeitnah über die neuen Bestimmungen informieren und insbesondere Streitschlichtungsmechanismen in Verträge mit aufnehmen.
Rechtsanwalt Volker Dahlbokum, LL.M.Eur., LL.M.
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