Das Supervermächtnis

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Die Errichtung eines Berliner Testaments sichert den überlebenden Ehepartner finanziell ab: Zunächst ist dieser Alleinerbe, erst nach seinem Tod erben dann die gemeinsamen Kinder. Das so genannte „Supervermächtnis“ bietet aber noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten und kann als Ergänzung zum Berliner Testament errichtet werden. In einem Supervermächtnis räumt der Erblasser dem überlebenden Ehegatten weitreichende Befugnisse ein: Dieser darf seinerseits ein Vermächtnis formulieren, in dem er den Vermächtnisgegenstand, die Höhe des Vermächtnisses, die Personen, die damit bedacht werden sollen sowie auch den Zeitpunkt der Fälligkeit des Vermächtnisses innerhalb bestimmter Grenzen frei bestimmen kann. 

Ein weiterer großer Vorteil des Supervermächtnisses besteht darin, dass steuerliche Erbschaftsfreibeträge optimal ausgeschöpft werden können! Dies ist vor allem dann wichtig, wenn es sich um eine größere Erbschaft handelt. Jedes Kind verfügt über einen steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil – bei höherem Erbe wird Erbschaftssteuer fällig. Wenn „nur“ ein Berliner Testament, aber kein Supervermächtnis vorliegt, wird der überlebende Ehegatte Alleinerbe. Die Kinder erben im Nachgang das Vermögen des länger lebenden Elternteils und dazu das Vermögen des früher verstorbenen Elternteils. Es besteht die Gefahr, über den Steuerfreibetrag zu kommen und damit steuerpflichtig zu werden. Dies kann durch ein optimal gestaltetes Supervermächtnis verhindert werden. In diesem könnte der länger lebende Elternteil ein Vermächtnis zu Gunsten der Kinder aus dem Erbe des vorher verstorbenen Ehepartners aussetzen. Übrigens kann parallel auch ein Supervermächtnis zu Gunsten der Enkelkinder ausgesetzt werden! Enkelkinder haben einen Steuerfreibetrag von 200.000 Euro.

Bei der Errichtung eines optimalen Supervermächtnisses muss einiges beachtet werden, weshalb die Konsultation eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts dringend anzuraten ist. Dieser wird jeden Fall individuell prüfen und ein Supervermächtnis entwerfen, bei dem der überlebende Ehepartner gut abgesichert ist und zugleich steuerliche Vorteile optimal ausgenutzt werden.


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