Das Supervermächtnis

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Von RAin Lana Berloznik

Das Berliner Ehegattentestament sieht typischerweise vor, dass sich die Ehegatten gegenseitig als alleinige unbeschränkte Vollerben für den ersten Erbfall einsetzen.

Nach dem Tod des letzten überlebenden Ehegatten erben die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.

Dies führt zu erbschaftsteuerlichen Nachteilen, da enterbte Kinder ihren Freibetrag im ersten Erbfall nicht nutzen können.

Alternativ könnten Vermächtnisse für die Kinder nach dem ersten Erbfall angeordnet werden, um Steuern zu mindern, jedoch erhält der überlebende Ehegatte dann nicht das gesamte Vermögen.

Um diese Probleme zu umgehen, wurde das Konzept des "Supervermächtnisses" entwickelt.

Dabei wird ein Vermächtnis zugunsten der gemeinsamen Kinder angeordnet. Dem überlebenden Ehegatten wird allerdings die Entscheidung über den Inhalt des Vermächtnisses und dessen Erfüllungszeitpunkt überlassen.

Dieses Vermächtnis soll eine Abfindung für die enterbten Kinder bieten, Steuervorteile nutzen und dem überlebenden Ehegatten eine uneingeschränkte Verfügung über das Vermögen ermöglichen.

Es gibt jedoch Diskussionen darüber, ob das Supervermächtnis möglicherweise als Gestaltungsmissbrauch betrachtet werden könnte.

Um diesem Vorwurf zu entgehen, muss der überlebende Ehegatte das Vermächtnis innerhalb einer angemessenen Frist nach dem ersten Erbfall erfüllen.

Das Muster für ein Supervermächtnis sieht demnach vor, dass der Erstversterbende das Vermächtnis zugunsten der gemeinsamen Kinder anordnet, wobei der überlebende Ehegatte das Bestimmungsrecht über die Leistung und den Zeitpunkt der Erfüllung innehaben soll.

Das Supervermächtnis.


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