Das Mediationsgesetz hat Mitte Dezember die letzte Lesung im Bundestag passiert. In der Schlussabstimmung stimmten alle Fraktionen einstimmig (!) für den Entwurf. Nun wird es nach der Abstimmung im Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr 2012 in Kraft treten. Am 10.2.2012 berät der Bundesrat über eine Empfehlung des Rechtsausschusses, die gerichtsinterne Mediation in den Prozessordnungen zu regeln und damit zu erhalten.
Hier die wesentlichen Punkte, die das Gesetz regeln wird:
- Die gerichtsinterne Mediation soll abgeschafft werden: Die bisherigen Richtermediatoren können ihre erworbenen Fähigkeiten als Richtende und Mediatoren nun als sogenannte Güterichter einsetzen. Als Güterichter dürfen sie eigene rechtliche Bewertungen abgeben und auch Lösungsvorschläge machen. (Gegen diese Regelungen wehren sich die Länder, sie wollen die gerichtsinterne Mediation gesetzlich regeln.)
- die Begrifflichkeiten gerichtsinterne, gerichtsnahe und außergerichtliche Mediation gibt es nicht mehr, es heißt von nun an nur noch „Mediation". Mediation als Möglichkeit der Entlastung der Gerichte findet jetzt außergerichtlich statt.
- „Mediator" und „zertifizierter Mediator": Wer sich Mediator nennen will, soll sich nach dem Mediationsgesetz Kenntnisse über das Recht der Mediation und die Rolle des Rechts in der Mediation aneignen. Neu eingeführt wird der Titel des „zertifizierten Mediators" für die Mediatoren, die eine Ausbildung bei einem zertifizierten Ausbildungsinstitut gemacht haben. Die Details der Ausbildung wird eine Rechtsverordnung regeln. Für den Titel „zertifizierter Mediator" sind 120 Ausbildungsstunden notwendig. Wer vor Inkrafttreten des Gesetzes und Erlass der Rechtsverordnung eine Mediationsausbildung mit 90 Stunden absolviert hat, kann die fehlenden Ausbildungsinhalte mit praktischen Erfahrungen als Mediator oder durch Fortbildungen ausgleichen.
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