Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Vermieter

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Die am 25. Mai 2018 neu in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt nicht nur für große Unternehmen sondern trifft auch Vermieter  –  und zwar egal ob ein Vermieter nur eine Wohnung oder mehrere vermietet. Denn nur natürliche Personen, welche personenbezogene Daten ausschließlich zur Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeiten, sind von dem Anwendungsbereich der DSGVO ausgeschlossen (Art. 2 Abs. 2 DSGVO). Die Vermietung einer Wohnung, d. h. eine wirtschaftliche Tätigkeit des Vermieters, ist genau nicht ausgeschlossen. Die DSGVO gilt also in jedem Fall. Um auf der sicheren Seite zu sein, Bußgelder und Konflikte zu vermeiden, ist es für einen Vermieter ratsam schon früh Vorsorge zu treffen.

Wann muss ich als Vermieter welche Daten erheben?

Vermieter müssen bereits frühzeitig Daten erheben. Schon bei der Anmietung und vor einer Besichtigung der Wohnung braucht ein Vermieter zumindest den Namen des möglichen Mieters, meistens auch die Kommunikations- und die Adressdaten. Mit Abschluss des Mietvertrags kommen noch weitere Daten hinzu wie z. B. Bankdaten. Dabei hat ein Vermieter darauf zu achten, dass er die Daten nur für einen bestimmten Zweck erhebt (Art. 6 DSGVO) und nur so lange wie nötig aufhebt. Werden die Daten nicht mehr benötigt  –  z. B. der Mietvertrag wurde beendet und es werden keine Ansprüche mehr hieraus geltend gemacht  –  so müssen die Daten vernichtet bzw. gelöscht werden.

Es gilt: So viele Daten wie nötig, so wenige wie möglich und nur so lange sie gebraucht werden.

Wie kann ich mich als Vermieter absichern?

Nach Art. 13 DSGVO haben Vermieter umfangreiche Informationspflichten gegenüber dem Mieter und zwar schon zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten. Vermieter sollten deshalb unbedingt so früh wie möglich ein Informationsblatt den (zukünftigen) Mietern zugehen lassen, um diese z. B. darüber aufzuklären, welche Daten, weshalb, wie lange erhoben werden, wie sie verwendet werden und welche Rechte die Mieter nach der DSGVO diesbezüglich haben. Vermieter sollten auf jeden Fall dokumentieren, dass Mieter dieses Informationsschreiben erhalten haben.

Fazit:

Auch kleine Vermieter sollten auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung achten und sich frühzeitig absichern, um später Problemen mit unzufriedenen Mietern oder der Datenschutzbehörde aus dem Weg zu gehen. Insbesondere ist hier eine Aufklärung der Mieter durch die Vermieter unerlässlich.


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