DBVI / DFO (Deutschland-Fonds/Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG) - Vejährung droht Ende 2011

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Für Anleger der DBVI / DFO (Deutschland-Fonds/Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG) droht Ende 2011 die Verjährung. Es sollte daher gehandelt werden.

Aufgrund einer Gesetzesänderung von 2002 drohen viele Ansprüche bei den Immobilienfonds DBVI / DFO (Deutschland-Fonds/ Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG) Ende 2011 zu verjähren. Für Anlagen, die vor 2001 abgeschlossen wurden, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Verjährung 10 Jahre nach dem 01.01.2002 eintritt. Dies bedeutet, dass Ansprüche am 31.12.2011 verjähren.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger vertritt, rät daher, umgehend zu handeln. In vielen Fällen wurden Anleger nicht auf die Risiken der DBVI / DFO (Deutschland-Fonds/ Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG) Immobilienfonds hingewiesen. Es wurde sogar damit geworben, dass die Anlagen eigentlich für Beamten seien und man als „Normalbürger" nur schweren Zugang zu den DBVI / DFO (Deutschland-Fonds/ Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG) Immobilienfonds habe. Mit den Fonds gehen jedoch erhebliche Risiken einher. Sind Anleger darüber nicht aufgeklärt worden, können Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen sie ohne Schaden aus der Anlage herauskommen können.

Anleger der DBVI / DFO (Deutschland-Fonds/ Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG) Immobilienfonds sollten daher umgehend handeln und einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Hilfe und weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/dbvi-dfo-deutschland-fonds-deutsche-beamtenvorsorge-immobilienholding-ag


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