Degi International wird liquidiert/Anlegeranwalt: Schadensersatz für Fondanleger möglich

Rechtsgebiete: Bankrecht & Anlegerrecht, Wirtschaftsrecht, Kapitalanlagerecht
Rechtstipp vom 27.10.2011

Deutschlandweite Hilfe für Betroffene:

Der Immobilienfonds Degi International wird wegen andauernder Liquiditätsschwierigkeiten aufgelöst. Tausende Anleger sind betroffen; darunter viele Kleinsparer, die sich geschädigt fühlen. Der Fondsverwalter Aberdeen musste einräumen, dass das frei verfügbare Fondskapital nicht ausreicht, um die ausstiegswilligen Anleger auszahlen zu können.

„Viele Anleger des Degi International fragen uns jetzt nach ihren Handlungsmöglichkeiten." Dies berichtet der Geschädigtenvertreter André Krajewski, Anwalt bei Kanzlei Sommerberg LLP. Die Anlegerschutzkanzlei vertritt bereits zahlreiche geschädigte Fondssparer des Degi International.

Auszahlungssperre und Verlustgefahr

Schon zuvor wurde der Fonds geschlossen. Anleger können seitdem nicht mehr auf ihre Kapitalanteile zugreifen. Erschwert wurde die Situation durch eine Abwertung des Fondsvermögens. Für die Anleger besteht die Gefahr erheblicher Verluste.

Fondsanleger nicht über Risiken aufgeklärt

Viele Anleger sehen sich nun geschädigt, weil sie von ihren Beratern (Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister) nicht über die Risikosituation des Immobilienfonds aufgeklärt worden sind. Verbraucheranwalt Krajewski erläutert: „Dutzenden unserer Mandanten wurde der Degi International als angeblich sichere Geldanlage verkauft. Von Risiken war keine Rede. Wir halten es für eine schwere Täuschung, wenn hier eine in Wahrheit nicht gegebene Sicherheit vorgegaukelt wird."

Tatsächlich war der Fonds niemals „sicher". Viele Anleger würden einen erheblichen Teil ihres Geldes verlieren, wenn sie die Fondsanteile nun über die Börse verkaufen würden.

Schadensregulierung für die Betroffenen

Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP macht für die Mandanten die Schadensregulierung bei den verantwortlichen Finanzhäusern geltend. Ein wichtiger Ansatzpunkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn ein Kunde im Rahmen der Beratung von seiner Bank nicht über die Provisionen aufgeklärt worden ist, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, dann kann der Kunde volle Rückabwicklung des Fondserwerbs verlangen. Dazu Verbraucheranwalt Krajewski: „Kaum einer der zahlreichen von uns vertretenen Immobilienfonds-Anleger wurde über diese Provisionen aufgeklärt. Dies ist jetzt ein entscheidender Aspekt für den Schadensersatz."

Die Anlegeranwälte der Sommerberg LLP helfen Anlegern des Degi International. Rufen Sie uns an - Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

Beratungstelefon: 0421 80 950 352 (deutschlandweit)


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